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Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen in Italien: nulla osta, Unterlagen und beeidigte Übersetzungen

Fedi nuziali, atto di matrimonio timbrato e bandiera italiana da tavolo, per il matrimonio con un cittadino straniero in Italia

Kurz gefasst

  • Für eine Eheschließung in Italien mit einem ausländischen Staatsangehörigen ist das Schlüsseldokument das nulla osta al matrimonio, auch Ehefähigkeitszeugnis genannt: es wird von der Behörde des Herkunftslands oder von dessen Konsulat in Italien ausgestellt und bescheinigt, dass der Ehe nach dem Recht dieses Landes nichts entgegensteht (Art. 116 des italienischen Zivilgesetzbuchs).
  • Wie andere ausländische Urkunden muss das nulla osta legalisiert oder apostilliert und ins Italienische übersetzt werden, außer wo internationale Übereinkommen und, für Länder der Europäischen Union, die Verordnung EU 2016/1191 eine Befreiung vorsehen.
  • Vor der Trauung kommt das Aufgebot, ausgehängt bei der Gemeinde. Die genaue Unterlagenliste legt das Standesamt fest: fragen Sie dort zuerst, bevor Sie Geld ausgeben.
  • Wird die Ehe im Ausland geschlossen, verläuft der Weg anders: die Urkunde muss anschließend in Italien eingetragen werden.
  • Bei uns kostet die beeidigte Übersetzung 30 Euro pro Seite, als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden.

Jemanden anderer Staatsangehörigkeit zu heiraten ist nicht kompliziert: es ist einfach ein Verfahren über mehr Ämter als üblich. Zeit kostet nicht die Zeremonie, sondern die Unterlagen des ausländischen Ehepartners, die aus einer anderen Verwaltung und in einer anderen Sprache kommen und für den italienischen Standesbeamten lesbar und überprüfbar gemacht werden müssen. Dieser Ratgeber stellt sie in Reihe, erklärt, welche übersetzt werden müssen, und nennt die Stellen, an denen Vorgänge hängen bleiben.

Erste Frage: wo heiraten Sie?

Der ganze Weg hängt von dieser Entscheidung ab.

  • In Italien: es braucht das Aufgebot bei der Gemeinde und, für den ausländischen Partner, das nulla osta al matrimonio. Das ist der Fall, den dieser Ratgeber behandelt.
  • Im Ausland: die Ehe folgt dem Recht des Orts und muss danach in die italienischen Register eingetragen werden, damit sie in Italien wirkt. Der Weg steht im Ratgeber zur Eintragung einer ausländischen Urkunde in Italien.

Ein häufiger Fehler ist, die Unterlagen für den einen Weg vorzubereiten und dann den anderen zu gehen: die Unterlagen sind nicht austauschbar, die Übersetzungen auch nicht. Entscheiden Sie den Ort, bevor Sie irgendetwas bestellen.

Das nulla osta al matrimonio, das zentrale Dokument

Artikel 116 des Zivilgesetzbuchs sieht vor, dass ein Ausländer, der in Italien heiraten will, dem Standesbeamten eine Erklärung der zuständigen Behörde seines Landes vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Ehe nach den für ihn geltenden Gesetzen nichts entgegensteht. In der Praxis ist es eine Bescheinigung, die sagt: diese Person ist frei zu heiraten.

Wer es ausstellt

In der Regel das Konsulat oder die Botschaft des Herkunftslands in Italien, oder die zuständige Behörde im Land selbst. Die Praxis unterscheidet sich stark: manche Konsulate stellen es am selben Tag aus, andere verlangen Unterlagen aus dem Herkunftsland und Wochen Wartezeit. Fragen Sie das Konsulat als Allererstes nach Liste und Fristen, noch vor dem Gang zur Gemeinde.

Legalisation und Übersetzung

Wird das nulla osta von einer ausländischen Behörde im Ausland ausgestellt, gelten die Regeln anderer ausländischer Urkunden:

  • Land der Europäischen Union: die Verordnung EU 2016/1191 befreit Personenstandsurkunden von der Legalisation und erlaubt das mehrsprachige Formular, das in vielen Fällen auch die Übersetzung erspart;
  • manche Länder gehören internationalen Übereinkommen an, die ein Ehefähigkeitszeugnis auf mehrsprachigem Formular vorsehen, befreit von Legalisation und Übersetzung: verlangen Sie es ausdrücklich, es spart Zeit und Geld;
  • in allen übrigen Fällen braucht es die Apostille oder die konsularische Legalisation und danach die beeidigte Übersetzung ins Italienische. Passt Ihr Dokument in keine unserer Standardkategorien, nutzen Sie die Seite beeidigte Übersetzung eines anderen Dokuments.

Die Reihenfolge zählt: die Apostille kommt vor der Übersetzung auf das Original, weil sie mitübersetzt wird. Der Ratgeber zu Apostille und beeidigter Übersetzung erklärt Land für Land, wo sie beantragt wird.

Wenn das Herkunftsland keines ausstellt

Das kommt vor: manche Staaten stellen kein nulla osta aus oder verweigern es aus Gründen, die das italienische Recht nicht anerkennt. Dann führt der Weg über das Gericht, mit einem Antrag auf Genehmigung, trotzdem fortzufahren. Das ist ein Fall für einen Anwalt und muss früh angestoßen werden, weil es die Fristen um Monate verlängert.

Die übrigen Unterlagen des ausländischen Partners

Neben dem nulla osta verlangt das Standesamt meist:

Alle diese Unterlagen sind mit Preis und Lieferzeit in der Kollektion Personenstandsurkunden gesammelt.

Ein nützlicher Hinweis: das italienische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 245 von 2011 die Regel für rechtswidrig erklärt, die die Eheschließung eines Ausländers in Italien von der Vorlage eines Nachweises über den rechtmäßigen Aufenthalt abhängig machte. Das Recht zu heiraten hängt nicht vom Aufenthaltstitel ab. Verlangt eine Stelle ihn als Bedingung, ist das eine Praxis, der man ruhig und mit dem Urteil in der Hand widersprechen kann.

Das Aufgebot

Das Aufgebot ist die öffentliche Bekanntmachung vor der Trauung: der Standesbeamte hängt es acht aufeinanderfolgende Tage bei der Gemeinde aus, die Ehe darf nicht vor dem vierten Tag nach Ablauf geschlossen werden, und das Aufgebot verliert nach 180 Tagen seine Wirkung. Praktisch heißt das: mindestens zwei Wochen zwischen Antrag und Zeremonie, und es lohnt sich nicht, zu früh zu beginnen.

Beantragt wird es bei der Wohnsitzgemeinde eines der beiden Verlobten. Wohnt einer anderswo, erfolgt es in beiden Gemeinden. Wohnt der ausländische Partner nicht in Italien, erklärt das Amt das Vorgehen: die Praxis ist unterschiedlich, fragen Sie vorher.

Ein realistischer Zeitplan

  1. Fragen Sie die Gemeinde nach der Unterlagenliste. Kostenlos, zehn Minuten, und es ist die einzige Liste, die zählt. Jedes Amt hat seine Gewohnheiten.
  2. Fragen Sie das Konsulat nach dem nulla osta und seinen Fristen. Das ist der langsamste Schritt.
  3. Besorgen Sie die ausländischen Urkunden als vollständige Abschrift und verlangen Sie, wenn das Land in der Europäischen Union liegt, das mehrsprachige Formular.
  4. Lassen Sie Apostille oder Legalisation anbringen, auf den Originalen.
  5. Bestellen Sie die beeidigten Übersetzungen: jetzt, und nicht vorher.
  6. Vereinbaren Sie das Aufgebot, dann den Termin der Zeremonie.

Was die Übersetzungen kosten

Bei uns kostet es 30 Euro pro Seite, als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden: die Menge, die Sie in der Bestellung angeben, ist die Seitenzahl des Dokuments. Ein nulla osta und eine Geburtsurkunde passen meist auf je eine Seite; ein Scheidungsurteil nimmt mehrere ein. Unsere Übersetzer sind bei den zuständigen Appellationsgerichten beeidigt.

Alle Preise stehen auf der Seite Preise, und der Ratgeber zu was eine beeidigte Übersetzung kostet erklärt die Posten, die anderswo im Verfahren hinzukommen, etwa Stempelmarken und Apostille. Will die Gemeinde die Übersetzung auf Papier zur Akte, fügen Sie die Papierkopie per Post hinzu; der Ratgeber zu wann das PDF genügt hilft bei der Entscheidung. Wie immer entscheidet die empfangende Stelle, was sie annimmt: fragen Sie vor der Bestellung.

Und nach der Hochzeit?

Zwei Dinge ändern sich, und es lohnt sich, sie vorher zu wissen.

Der Aufenthaltstitel. Der ausländische Ehegatte eines italienischen Staatsangehörigen oder eines rechtmäßig aufhältigen Ausländers geht einen eigenen Weg, mit Unterlagen zum Übersetzen: der Ratgeber zum Aufenthaltstitel nennt die, die die Questura am häufigsten verlangt, und der Ratgeber zur Familienzusammenführung gilt, wenn der Partner noch im Ausland ist.

Die Staatsbürgerschaft durch Heirat. Nach der Hochzeit öffnet sich, unter Bedingungen von Dauer und Wohnsitz, der Weg zur italienischen Staatsbürgerschaft durch Heirat. Welche Unterlagen gebraucht werden und welche Fehler zur Ablehnung führen, steht im Ratgeber zu den Unterlagen für die italienische Staatsbürgerschaft; die meistverlangten sind in der Kollektion Unterlagen für die Staatsbürgerschaft gesammelt, allen voran das Führungszeugnis.

Häufige Fragen

Läuft das nulla osta ab?

In der Regel ja, und schnell: viele Konsulate stellen es mit einer Gültigkeit von wenigen Monaten aus. Beantragen Sie es, wenn der Termin der Zeremonie schon realistisch ist, nicht ein Jahr vorher.

Braucht man einen Aufenthaltstitel, um in Italien zu heiraten?

Nein. Das Verfassungsgericht hat das mit Urteil Nr. 245 von 2011 entschieden. Der Aufenthaltstitel bleibt selbstverständlich für den Aufenthalt maßgeblich, nicht für das Recht zu heiraten.

Darf ich die Unterlagen meines Mannes oder meiner Frau selbst übersetzen?

Nein. Der Übersetzer muss außerhalb der Urkunde stehen, und ein Ehegatte ist das nicht. Der Ratgeber zu wer in Italien eine beeidigte Übersetzung anfertigen darf erklärt die Regel und ihre Herkunft.

Mein künftiger Partner ist Franzose: muss ich alles übersetzen lassen?

Wahrscheinlich nicht. Frankreich gehört zur Europäischen Union: Personenstandsurkunden sind von der Legalisation befreit, und das mehrsprachige Formular der Verordnung EU 2016/1191 erspart in vielen Fällen auch die Übersetzung. Fragen Sie bei der ausstellenden französischen Behörde danach.

Wie lange vor der Zeremonie sollte man anfangen?

Rechnen Sie mit mindestens zwei bis drei Monaten, wenn ein nulla osta aus einem Nicht-EU-Land im Spiel ist, denn der Engpass ist das Konsulat. Die Übersetzungen selbst brauchen 24 bis 48 Arbeitsstunden.

Die Gemeinde verlangt eine vor Gericht beeidete Übersetzung: können Sie das?

Wir können sie auf Anfrage organisieren. Schreiben Sie uns vor der Bestellung, mit der Anforderung der Stelle vor Augen, und wir prüfen gemeinsam, ob sie wirklich nötig ist oder ob die beeidigte Übersetzung als PDF genügt.

In welche Sprachen übersetzen Sie?

Italienisch aus und in Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch, und zwischen diesen sechs Sprachen. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot. Der ganze Ablauf steht auf der Seite so funktioniert es, weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen: italienisches Zivilgesetzbuch, Art. 93-101 (Aufgebot) und Art. 116 (Eheschließung eines Ausländers in Italien); Verfassungsgericht, Urteil Nr. 245 von 2011; DPR vom 3. November 2000 Nr. 396, Personenstandsverordnung; DPR vom 28. Dezember 2000 Nr. 445, Art. 33; Verordnung EU 2016/1191 über den freien Verkehr öffentlicher Urkunden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

3. Bestellung

Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostillen. Erfordert das Dokument eine Preisanpassung, bestätigt der Anbieter diese dem Kunden vor Beginn der Arbeit. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben ausschließlich das erforderliche Personal und der mit dem Auftrag betraute Übersetzer, der zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

13. Anwendbares Recht und Beschwerden

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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