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Beeidigte Übersetzung Englisch-Italienisch: wie es in beide Richtungen läuft

Dizionario verde, due documenti timbrati, occhiali e bandiera italiana da tavolo, per la traduzione giurata inglese-italiano

Kurz gefasst

  • Englisch und Italienisch ist die meistgefragte Kombination, und sie funktioniert in beide Richtungen: Dokumente auf Englisch, die in Italien vorgelegt werden, und italienische Dokumente, die in einem englischsprachigen Land vorgelegt werden. Die Regeln sind nicht symmetrisch.
  • Nach Italien: die ausländische Urkunde muss vor der Übersetzung apostilliert oder legalisiert und auf Italienisch vorgelegt werden. Artikel 33 des DPR 445/2000 spricht von einer vom Konsulat als übereinstimmend bescheinigten Übersetzung oder von einer durch einen amtlichen Übersetzer angefertigten.
  • Von Italien ins Ausland: viele englischsprachige Stellen akzeptieren eine certified translation mit Erklärung des Übersetzers, andere verlangen die asseverazione vor Gericht mit Apostille auf dem Protokoll. Es hängt von der Stelle ab: fragen Sie vor der Bestellung.
  • Eine mögliche Ersparnis: Irland und Malta gehören zur Europäischen Union, für Personenstandsurkunden gilt also das mehrsprachige Formular der Verordnung EU 2016/1191. Das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr dazu und profitiert davon nicht.
  • Bei uns kostet die beeidigte Übersetzung 30 Euro pro Seite, als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden, in beide Richtungen.

Englisch und Italienisch ist das Sprachpaar mit den meisten Vorgängen: Studierende mit einem britischen Abschluss, Familien, die aus den Vereinigten Staaten zurückkehren, indische und nigerianische Fachkräfte mit Zeugnissen auf Englisch, Italiener, die eine Bescheinigung in London, New York oder Toronto vorlegen müssen. Dieser Ratgeber erklärt, was sich in den beiden Richtungen unterscheidet, denn an genau diesem Unterschied bleiben viele Vorgänge hängen.

Richtung 1: ein Dokument auf Englisch für Italien

Hier gibt es nur eine italienische Regel, und sie gilt für alle Länder: das Dokument muss auf Italienisch ankommen, mit belegter Echtheit. Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

1. Die vollständige Abschrift

Verlangen Sie bei der ausstellenden Behörde die vollständige Fassung, die long form oder full copy, nicht den Kurzauszug. Das ist der erste Ablehnungsgrund bei italienischen Ämtern, vor allem bei amerikanischen und britischen Geburtsurkunden, die es in mehreren Formaten gibt.

2. Die Apostille, im ausstellenden Land

Für Länder des Haager Übereinkommens braucht es die Apostille, angebracht von der zuständigen Behörde dieses Landes. Einige nützliche Anhaltspunkte:

  • Vereinigtes Königreich: die Legalisationsstelle des britischen Außenministeriums;
  • Vereinigte Staaten: die Apostille erteilt der Secretary of State des Bundesstaats, der das Dokument ausgestellt hat; für Bundesdokumente ist das Außenministerium zuständig. Viele Urkunden müssen zuvor auf County-Ebene beglaubigt werden;
  • Irland, Australien, Neuseeland, Südafrika, Indien, Nigeria: die von jedem Land benannte zentrale Behörde, in der Regel das Außenministerium;
  • Kanada: seit 2024 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens und erteilt daher heute Apostillen; ältere Dokumente können noch eine konsularische Legalisation tragen.

Die Apostille kommt auf das Original und vor der Übersetzung: sie gehört zum Dokument und wird mitübersetzt. Wird sie danach eingeholt, muss die Übersetzung ergänzt werden. Der Ratgeber zu Apostille und beeidigter Übersetzung geht Land für Land ins Detail.

3. Die Übersetzung ins Italienische

Artikel 33 des DPR 445/2000 sieht eine von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung als übereinstimmend bescheinigte Übersetzung vor, oder eine von einem amtlichen Übersetzer angefertigte. In der Praxis verlangen italienische Ämter eine beeidigte Übersetzung, unterschrieben und gestempelt, von einem anderen als dem Betroffenen angefertigt: die Regel und ihre Quellen stehen im Ratgeber zu wer in Italien eine beeidigte Übersetzung anfertigen darf.

Die englischsprachigen Dokumente, die wir am häufigsten ins Italienische übersetzen:

Zwei Abkürzungen, die man kennen sollte. Irland und Malta gehören zur Europäischen Union: für Personenstandsurkunden können Sie das mehrsprachige Formular der Verordnung EU 2016/1191 verlangen, das die Legalisation und in vielen Fällen auch die Übersetzung erspart. Das Vereinigte Königreich profitiert nicht mehr davon. Und viele italienische Hochschulen verzichten bei Zeugnissen auf Englisch auf die Übersetzung: prüfen Sie vor der Bestellung die Studienordnung, wie der Ratgeber zur Einschreibung an einer italienischen Universität mit ausländischem Abschluss erklärt.

Richtung 2: ein italienisches Dokument für das Ausland

Hier ändert sich alles, denn die Regel setzt nicht Italien, sondern die ausländische Stelle, die das Dokument erhält. Drei wiederkehrende Szenarien.

Die certified translation genügt

Viele englischsprachige Stellen, Hochschulen und Arbeitgeber eingeschlossen, verlangen eine certified translation: eine Übersetzung mit einer unterschriebenen Erklärung des Übersetzers über Richtigkeit und Vollständigkeit. Unsere beeidigte Übersetzung, unterschrieben und gestempelt, erfüllt das in den meisten Fällen.

Es braucht die Apostille auf dem italienischen Original

Will die ausländische Stelle den Nachweis, dass die italienische Urkunde echt ist, wird die Apostille in Italien beantragt, vor der Übersetzung, und die Zuständigkeit hängt von der Urkundenart ab: notarielle, gerichtliche und Personenstandsurkunden laufen über die Procura della Repubblica, Verwaltungsurkunden über die Prefettura. Der Weg steht im oben verlinkten Apostille-Ratgeber.

Es braucht die asseverazione vor Gericht

Der seltenste, aber aufwendigste Fall: manche ausländischen Stellen, und Gerichte im Besonderen, verlangen, dass die Übersetzung vor einem italienischen Gericht beeidet wird, mit Eidesprotokoll, Stempelmarken und bisweilen einer Apostille auf dem Protokoll selbst. Das ist nicht unser Standardprodukt, aber wir können es auf Anfrage organisieren: schreiben Sie uns mit der Anforderung der Stelle vor Augen, und wir sagen Ihnen, was wirklich gebraucht wird. Den Unterschied zwischen den Formen erklärt der Ratgeber zu den Unterschieden zwischen beeidigter, asseverierter, bescheinigter und legalisierter Übersetzung.

Eine Regel des gesunden Menschenverstands: holen Sie sich vor der Bestellung von der empfangenden Stelle eine schriftliche Zeile darüber, was sie annimmt. Kein Anbieter kann Ihnen die Anerkennung garantieren, und wer sie verspricht, verkauft eine Sicherheit, die er nicht hat.

Was es kostet und wie lange es dauert

Der Preis ist in beiden Richtungen gleich: 30 Euro pro Seite, als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden. Die Menge, die Sie in der Bestellung angeben, ist die Seitenzahl des Dokuments, nicht die Zahl der Dokumente: eine Geburtsurkunde passt auf eine Seite, ein Notenspiegel kann zehn oder fünfzehn erreichen, und er ist der schwerste Posten in einem Angebot. Alle Preise stehen auf der Seite Preise, und der Ratgeber zu was eine beeidigte Übersetzung kostet erklärt die Posten, die im übrigen Verfahren hinzukommen.

Will die Stelle die Übersetzung auf Papier, fügen Sie die Papierkopie per Post hinzu; der Ratgeber zu wann das PDF genügt hilft zu erkennen, wann sie nötig ist. Der ganze Ablauf, vom Hochladen bis zur Lieferung, steht auf der Seite so funktioniert es.

Typische Fehler beim Paar Englisch-Italienisch

  1. Einen Kurzauszug einer amerikanischen oder britischen Geburtsurkunde vorlegen statt der vollständigen Fassung.
  2. Vor der Apostille übersetzen. Gilt in beiden Richtungen.
  3. Annehmen, ein Dokument auf Englisch werde in Italien so akzeptiert: außerhalb der Hochschulen ist das selten.
  4. Glauben, das Vereinigte Königreich profitiere noch von den europäischen Erleichterungen. Das ist nicht mehr der Fall.
  5. Einen Notenspiegel übersetzen lassen, ohne die Seiten zu zählen: das Dokument, an dem Schätzangebote scheitern.
  6. Die ausländische Stelle nicht nach der gewünschten Form fragen, bevor man eine vielleicht unnötige asseverazione bezahlt.

Die anderen Sprachen

Neben Englisch arbeiten wir in Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch, und zwischen diesen sechs Sprachen, nicht nur aus und in das Italienische. Alle Dokumente, die wir bearbeiten, stehen in der Kollektion unsere Leistungen, und nach Verfahren in den Kollektionen Unterlagen für die Universität und Unterlagen für die Arbeit. Für eine Sprache, die wir nicht abdecken, schreiben Sie uns für ein Angebot.

Häufige Fragen

Gilt eine in Italien angefertigte beeidigte Übersetzung im Vereinigten Königreich?

Das hängt von der britischen Stelle ab. Viele akzeptieren eine certified translation mit unterschriebener Erklärung des Übersetzers, und genau das liefern wir. Andere haben eigene Anforderungen. Holen Sie sich vor der Bestellung eine schriftliche Zeile der empfangenden Stelle: nur so sind Sie sicher.

Braucht meine amerikanische Geburtsurkunde eine Apostille?

Für die Vorlage in Italien ja, und sie wird vom Secretary of State des ausstellenden Bundesstaats erteilt. Prüfen Sie auch, ob ein vorgelagerter Schritt auf County-Ebene nötig ist: die Verfahren unterscheiden sich von Staat zu Staat.

Ich habe einen britischen Abschluss: verlangt die italienische Universität eine Übersetzung?

Viele Hochschulen verzichten bei Abschlüssen auf Englisch darauf, doch die Regel gehört zum einzelnen Studiengang. Prüfen Sie vor der Bestellung die Studienordnung: der oben verlinkte Ratgeber zur Einschreibung mit ausländischem Abschluss erklärt den Rest des Wegs.

Darf ich mein Dokument selbst übersetzen, mein Englisch ist gut?

Nein. Der Übersetzer muss außerhalb der Urkunde stehen: Sie dürfen Ihr eigenes Dokument nicht übersetzen und geltend machen, auch nicht zweisprachig.

Was kostet die Übersetzung eines fünfzehnseitigen Notenspiegels?

Fünfzehn Seiten zu je 30 Euro. Laden Sie ihn hoch, wir bestätigen Seitenzahl und Gesamtbetrag vor Beginn, damit es keine Überraschungen gibt.

Übersetzen Sie auch aus dem Englischen ins Spanische oder Französische?

Ja, wir decken die sechs Sprachen auch untereinander ab, nicht nur aus und in das Italienische. Für eine bestimmte Kombination schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Ich brauche das Dokument für die Gemeinde: genügt das PDF?

Das hängt von der Gemeinde ab, und die Frage ist am Schalter in zwei Minuten geklärt. Geht es um eine Eintragung, erklärt der Ratgeber zur Eintragung einer ausländischen Urkunde in Italien den ganzen Weg. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen: DPR vom 28. Dezember 2000 Nr. 445, Art. 33; Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation; Verordnung EU 2016/1191 über den freien Verkehr öffentlicher Urkunden; HCCH, Statustabelle des Apostille-Übereinkommens.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

3. Bestellung

Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostillen. Erfordert das Dokument eine Preisanpassung, bestätigt der Anbieter diese dem Kunden vor Beginn der Arbeit. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben ausschließlich das erforderliche Personal und der mit dem Auftrag betraute Übersetzer, der zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

13. Anwendbares Recht und Beschwerden

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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