Kurz gesagt
- Eine beeidigte Übersetzung als PDF, vom Übersetzer unterschrieben und gestempelt, ist das praktischste Format für Anträge, die online gestellt werden und bei denen Sie ohnehin Dateien hochladen müssen.
- Die Übersetzung nach einem Scan bestätigt die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument: Für die meisten Verfahren ist das genau das Richtige.
- Mehr ist nötig, wenn die Behörde eine Papierkopie, die Übereinstimmung mit dem Original oder eine Legalisation/Apostille der Übersetzung verlangt.
- Verlangt die Behörde den Eid vor einem italienischen Gericht, entspricht das Standard-PDF nicht dieser Form: Prüfen Sie das vor der Bestellung.
- Die goldene Regel: Fragen Sie die Behörde schriftlich, welches Format sie akzeptiert.
Das ist die Frage, die wir am häufigsten hören: „Man hat eine beeidigte Übersetzung von mir verlangt. Reicht ein PDF, oder brauche ich eine Papierakte mit Stempeln?“ Der Markt hilft dabei nicht: Manche verkaufen nur Papier und deuten an, ein PDF sei nichts wert, andere verkaufen ein PDF und erwecken den Eindruck, es sei über ein Gericht gegangen. In diesem Leitfaden erklären wir offen, wann das PDF genügt, wann nicht und wie Sie das in fünf Minuten herausfinden, bevor Sie einen Euro ausgeben.
Was enthält eine beeidigte Übersetzung als PDF?
Eine beeidigte Übersetzung als PDF ist nicht einfach eine in einer Datei gespeicherte Übersetzung. Bei Giuradoc zum Beispiel enthält das Dokument, das Sie erhalten:
- die vollständige Übersetzung des Dokuments, einschließlich der Vermerke, Stempel und einer etwaigen Apostille auf dem Scan;
- die Unterschrift und den Stempel eines bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigten Übersetzers;
- die Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit dem erhaltenen Dokument;
- den Verweis auf das übersetzte Dokument, damit jeder Leser genau weiß, auf welche Urkunde sie sich bezieht.
Entscheidend ist das letzte Wort der Bestätigung: erhalten. Der Übersetzer arbeitet mit dem Scan oder Foto, das Sie ihm schicken, und bestätigt, dass die Übersetzung diesem Dokument entspricht. Er bestätigt nicht, das Papieroriginal gesehen zu haben, denn er hat es nicht gesehen. Das ist eine ehrliche Unterscheidung, und die Behörden kennen sie gut: Für Fälle, in denen die Bestätigung anhand des Originals nötig ist, gibt es einen eigenen Service, auf den wir weiter unten eingehen.
Die Bestellung ist einfach: Wählen Sie das Dokument unter unseren Leistungen für beeidigte Übersetzungen, laden Sie den Scan hoch und erhalten Sie das PDF per E-Mail innerhalb von 24-48 Werktagsstunden, zu 30 € pro Seite, unabhängig von der Sprachkombination.
Warum ist das PDF zum Standardformat geworden?
Aus einem sehr konkreten Grund: Die Verfahren laufen online. Der Antrag auf die italienische Staatsbürgerschaft wird zum Beispiel seit 2015 ausschließlich elektronisch über das Portal des Ministero dell'Interno (italienisches Innenministerium) gestellt, und die Anleitungen der Prefetture (staatliche Präfekturen der Provinzen) verlangen, die vollständigen Scans der Urkunden des Herkunftslandes, bereits legalisiert oder mit Apostille und übersetzt, im PDF-Format beizufügen. Existiert Ihre Übersetzung nur auf Papier, müssen Sie sie als Erstes … einscannen.
Dasselbe gilt für viele Einschreibungen an Universitäten, für Anträge auf Nulla Osta (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und für Behörden, die Dokumente per PEC (zertifizierte E-Mail) oder über ein Portal entgegennehmen. In all diesen Fällen erhält die Behörde eine Datei: Ob diese Datei als signiertes PDF entstanden ist oder als Scan einer Papierakte, auf dem Bildschirm sieht sie gleich aus.
Auch das Recht geht in diese Richtung. Die Vorschrift über ausländische Dokumente, die in Italien verwendet werden, Art. 33 des DPR 445/2000, verlangt, dass fremdsprachigen Urkunden „una traduzione in lingua italiana certificata conforme al testo straniero dalla competente rappresentanza diplomatica o consolare, ovvero da un traduttore ufficiale“ beigefügt wird. Von Papier ist keine Rede. Und für Übersetzer, die in Italien tätig sind, hat das Gesetz 182/2025 (Art. 39) vorgesehen, dass beeidigte Übersetzungen „formate, sottoscritte e trasmesse digitalmente“ werden können. Mehr dazu im Leitfaden zur digitalen beeidigten Übersetzung.
Zwischen Staaten der Europäischen Union gilt außerdem die Verordnung (EU) 2016/1191: Für öffentliche Urkunden in ihrem Anwendungsbereich (Geburt, Ehe, Wohnsitz, Vorstrafenfreiheit und andere) muss eine beglaubigte Übersetzung, die von einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats qualifizierten Person angefertigt wurde, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden (Art. 6 Abs. 2).
Wann die beeidigte Übersetzung als PDF genügt
In den allermeisten Verfahren ist die beeidigte Übersetzung als PDF das richtige Format. Insbesondere wenn:
- der Antrag online gestellt wird und die Dokumente als Anhänge hochgeladen werden (Staatsbürgerschaft, viele Hochschulverfahren, Nulla Osta, Anträge per PEC);
- die Behörde „die Übersetzung“ verlangt, ohne weitere Angaben, oder „beeidigte Übersetzung“ bzw. „amtliche Übersetzung“ angibt;
- Sie dasselbe Dokument an mehrere Stellen schicken müssen: Das PDF lässt sich beliebig oft weiterleiten, ohne Kopien zu bestellen.
Einige typische Beispiele: die Geburtsurkunde und das Führungszeugnis für die Staatsbürgerschaft, das Hochschulzeugnis und die Notenbescheinigung für eine Einschreibung an der Universität, der Kontoauszug oder die Gehaltsabrechnung als Einkommensnachweis. Die am häufigsten bestellten Dokumente finden Sie in der Sammlung meistgefragt.
Wann das PDF nicht genügt: die vier Fälle
1. Die Behörde möchte eine Papierkopie
Manche Behörden arbeiten noch mit der physischen Akte: Sie bestellen Sie ein und nehmen die Dokumente am Schalter entgegen oder verlangen den Versand per Post. In diesem Fall brauchen Sie keine andere Übersetzung, sondern dieselbe Übersetzung, unterschrieben und gestempelt, auf Papier. Fügen Sie Ihrer Bestellung einfach die Papierkopie per Post (15 €) hinzu: Sie erhalten sofort das PDF zum Hochladen, und die Papierkopie kommt mit der Post.
2. Die Behörde verlangt die Übereinstimmung mit dem Original
Diesen Fall sollten Sie unbedingt erkennen. Manche Behörden geben sich nicht mit einer Übersetzung zufrieden, die mit dem erhaltenen Dokument übereinstimmt: Sie wollen, dass der Übersetzer das Original in der Hand hatte und dessen Übereinstimmung bestätigt. Formulierungen, die darauf hinweisen, lauten etwa „traduzione conforme all'originale“, „da eseguire sull'originale“ oder „allegare l'originale con la traduzione“.
In diesem Fall senden Sie uns das Originaldokument per Post, falls nötig bereits mit Apostille oder legalisiert; die Übersetzung wird als mit dem Original übereinstimmend bestätigt, und wir schicken Ihnen das Original zusammen mit der Übersetzung zurück. Fristen und Kosten hängen vom Dokument ab: Der Service ist auf Anfrage erhältlich. Wir erklären ihn auch auf der Seite Welche Übersetzung wählen.
3. Die Behörde verlangt die Legalisation oder Apostille der Übersetzung
Für manche Länder und Verfahren reicht die Übersetzung des Dokuments nicht aus: Es kann zusätzlich die Legalisation der Unterschrift des Übersetzers durch das Konsulat oder eine Apostille verlangt werden. Das kommt vor allem bei Dokumenten aus Ländern vor, für die keine Befreiungen gelten (internationale Übereinkommen, Verordnung (EU) 2016/1191), sowie bei italienischen Dokumenten für das Ausland. Auch dieser Service ist auf Anfrage erhältlich; Sie finden ihn unter den Zusatzleistungen. Verwechseln Sie ihn nicht mit der Apostille auf dem Originaldokument, die vor der Übersetzung angebracht werden muss: Mehr dazu im Leitfaden zu Apostille und beeidigter Übersetzung.
4. Die Behörde verlangt den Eid vor einem italienischen Gericht
In Italien gibt es außerdem die „asseverierte“ Übersetzung: Der Übersetzer erscheint in der Geschäftsstelle eines italienischen Gerichts (oder vor einem Notar) und beeidigt die Übersetzung, der ein Protokoll beigefügt wird. Manche Behörden verlangen ausdrücklich diese Form, vor allem bei italienischen Dokumenten für das Ausland. Die beeidigte Übersetzung als PDF, die wir anbieten, ist keine Asseverazione vor einem italienischen Gericht: Verlangt die Behörde sie schriftlich, können wir sie auf Anfrage organisieren. Besser, Sie wissen es vorher als nachher. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Formen erklärt der Leitfaden beeidigt, asseveriert, beglaubigt oder legalisiert.
Die drei Fragen an die Behörde vor der Bestellung
Drei Fragen genügen, am besten per E-Mail, damit Sie die Antwort schriftlich haben:
- „Akzeptieren Sie eine beeidigte Übersetzung im PDF-Format, vom Übersetzer unterschrieben und gestempelt?“ Wenn ja, bestellen Sie die Standardübersetzung.
- „Muss die Übersetzung mit dem Original übereinstimmen, oder genügt es, wenn sie anhand einer Kopie des Dokuments erstellt wird?“ Wenn das Original nötig ist, fragen Sie bei uns ein Angebot für die Übereinstimmung an.
- „Ist eine Legalisation oder Apostille der Übersetzung erforderlich?“ Wenn ja, geben Sie das bei der Bestellung an.
Viele Behörden veröffentlichen eine Liste der verlangten Dokumente: Lesen Sie sie genau, denn die verwendete Formulierung (Übersetzung „ufficiale“, „giurata“, „legalizzata“, „conforme“) sagt schon viel aus. Ist die Liste mehrdeutig, schreiben Sie uns über die Seite Kontakt mit dem genauen Wortlaut der Anforderung: Wir sagen Ihnen, welche Lösung passt, bevor Sie bezahlen.
So bereiten Sie einen guten Scan vor
Da die Übersetzung die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument bestätigt, kommt es auf die Qualität des Scans an. Das sollten Sie prüfen:
- Alle Seiten, Vorder- und Rückseite, auch solche, die leer wirken, aber einen Stempel oder eine Nummer tragen.
- Die Apostille oder Legalisation, falls bereits angebracht: Sie wird ebenfalls übersetzt und muss daher auf dem Scan zu sehen sein.
- Lesbarkeit: keine Schatten, abgeschnittenen Ecken oder Spiegelungen auf der Laminierung. Ein Scanner ist besser als ein Foto; manche Prefetture verlangen für das Staatsbürgerschaftsportal ausdrücklich mit dem Scanner erstellte Scans.
- Die Schreibweise der Namen: Wird Ihr Name aus einem anderen Alphabet transliteriert (Arabisch, Kyrillisch, Chinesisch), teilen Sie uns die Schreibweise im Reisepass mit. Ein Name, der in Übersetzung und Ausweisdokumenten unterschiedlich geschrieben ist, ist einer der häufigsten Gründe für Nachforderungen.
- Handschriftliche oder schwer lesbare Dokumente: Wir bitten Sie unter Umständen um einen schärferen Scan oder eine Abschrift, um Fehler zu vermeiden.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Übersetzen vor dem Apostillieren. Muss das ausländische Dokument apostilliert werden, wird die Apostille auf dem Original vor der Übersetzung angebracht, denn sie wird mit übersetzt.
- Eine Bescheinigung übersetzen, die bald abläuft. Manche Bescheinigungen sind nur begrenzt gültig (das Führungszeugnis für die Staatsbürgerschaft muss zum Beispiel aktuell sein). Bestellen Sie die Übersetzung, wenn Sie die aktuelle Bescheinigung haben.
- Annehmen, dass „beeidigt“ „auf Papier“ bedeutet. Das stimmt nicht: Fragen Sie die Behörde nach dem Format, statt es vorauszusetzen.
- Die Übereinstimmung mit dem Original „sicherheitshalber“ bestellen. Sie kostet mehr, erfordert den Versand des Originals und verlängert die Fristen: Bestellen Sie sie nur, wenn die Behörde sie verlangt.
- Glauben, eine Übersetzung werde „überall akzeptiert“. Kein seriöser Anbieter kann das versprechen: Es entscheidet immer die empfangende Behörde, die eine zusätzliche Legalisation oder Apostille verlangen kann.
Was kostet es, PDF oder Papier?
Bei Giuradoc kostet die beeidigte Übersetzung als PDF 30 € pro Seite, zum gleichen Preis für alle Dokumente, von der Heiratsurkunde bis zum Urteil. Die Papierkopie kostet 15 € zusätzlich plus Versandzeit. Für einen vollständigen Überblick über die Kostenpunkte, auch über jene, die nicht von uns abhängen (Apostille, Legalisation, Stempelmarken der Behörde), lesen Sie was eine beeidigte Übersetzung kostet.
Häufige Fragen
Hat eine beeidigte Übersetzung als PDF denselben Wert wie eine auf Papier?
Der Inhalt ist identisch: dieselbe Übersetzung, dieselbe Unterschrift, derselbe Stempel, dieselbe Bestätigung. Nur der Träger ändert sich. Für Online-Verfahren ist das PDF sogar das natürliche Format. Möchte die Behörde Papier, buchen Sie die Papierkopie per Post dazu.
Kann ich das PDF selbst ausdrucken und am Schalter abgeben?
Das hängt von der Behörde ab: Manche akzeptieren den Ausdruck, andere wollen die unterschriebene und gestempelte Kopie im Original. Müssen Sie ein Dokument auf Papier abgeben, ist die Option Papierkopie die sichere Lösung, denn sie kommt unterschrieben und gestempelt bei Ihnen an.
Was ist der Unterschied zwischen einer Übersetzung nach Scan und einer mit dem Original übereinstimmenden Übersetzung?
Die erste bestätigt die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument (dem Scan); die zweite bestätigt die Übereinstimmung mit dem Originaldokument, das der Übersetzer in der Hand hatte. Die zweite wird nur verlangt, wenn die Behörde darauf besteht, und ist auf Anfrage erhältlich.
Eignet sich das PDF auch für ein italienisches Dokument, das im Ausland verwendet wird?
Das hängt vom Zielland ab. Viele Länder akzeptieren eine beeidigte Übersetzung, andere verlangen eine Apostille oder eine lokale Form. Nennen Sie uns das Zielland vor der Bestellung: Wir sagen Ihnen, was nötig ist, und erstellen Ihnen gegebenenfalls ein Angebot für die Apostille.
Wann erhalte ich das PDF?
Innerhalb von 24-48 Werktagsstunden für ein Standarddokument. Bei langen Dokumenten oder besonderen Fällen bestätigen wir Ihnen die Fristen vor Beginn. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen.
Quellen: DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, Art. 33 (Normattiva); Verordnung (EU) 2016/1191 (EUR-Lex); Gesetz Nr. 182 vom 2. Dezember 2025, Art. 39 (Normattiva); Prefettura, Anleitung für den Online-Antrag auf Staatsbürgerschaft; Italienisches Außenministerium, Übersetzung und Legalisation von Dokumenten.


