Das Wichtigste in Kürze
- Beeidigt bedeutet, dass die Übersetzung von einem Übersetzer unterschrieben ist, der einen Eid geleistet hat und für sie einsteht: In Italien geschieht das vor Gericht (Asseverazione), im Ausland vor der Behörde des jeweiligen Landes.
- Asseveriert ist der Fachbegriff für das italienische Verfahren vor Gericht: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er gleichbedeutend mit „beeidigt“ verwendet.
- Beglaubigt (im Sinne von „certificata“) ist eine Übersetzung mit einer Erklärung des Übersetzers oder der Agentur, ohne Eid: Für italienische Behörden reicht sie in der Regel nicht.
- Legalisiert ist keine Art von Übersetzung: Es bedeutet, dass auf der Urkunde (oder auf der Übersetzung) zusätzlich eine Apostille oder eine konsularische Legalisation angebracht ist.
- Mit dem Original übereinstimmend heißt, dass der Übersetzer das Originaldokument gesehen hat, nicht nur einen Scan.
- Die goldene Regel: Fragen Sie die Behörde schriftlich, welche Form sie akzeptiert, bevor Sie bestellen.
Wer eine ausländische Urkunde in Italien oder eine italienische Urkunde im Ausland vorlegen muss, stößt auf vier oder fünf Begriffe, die dasselbe zu bedeuten scheinen, sich aber nicht decken. Agenturen werfen sie durcheinander, die Websites der Behörden verwenden sie von Amt zu Amt unterschiedlich, und die Folge ist immer dieselbe: ein abgelehnter Antrag und eine Übersetzung, die neu angefertigt werden muss. In diesem Leitfaden schaffen wir Ordnung, ausgehend von dem, was das Gesetz sagt, und nicht von dem, was den Anbietern einer Leistung nützt, unsere eingeschlossen.
Warum herrscht so viel Verwirrung?
Die Verwirrung hat einen einfachen Grund: In Italien gibt es keinen „beeidigten Übersetzer“ mit einem einheitlich anerkannten Titel. Das schreiben die Gerichte selbst: „Vom Übersetzer wird kein besonderer Studien- oder Berufsabschluss verlangt: In Italien gibt es kein Berufsregister und keine Kammer der Übersetzer“ (Tribunale di Pisa). In vielen anderen europäischen Ländern ist der beeidigte Übersetzer dagegen eine Person, die in einem amtlichen Verzeichnis bei einem Gericht oder Berufungsgericht eingetragen ist und einen eigenen Stempel führt.
So bezeichnet derselbe Ausdruck, „beeidigte Übersetzung“, in Italien vor allem ein Verfahren (den Eid in der Geschäftsstelle des Gerichts), im Ausland dagegen vor allem eine Person (den eingetragenen Übersetzer). Beides existiert nebeneinander, und das italienische Recht erkennt beides an, wie wir sehen werden.
Was ist eine beeidigte Übersetzung?
Eine beeidigte Übersetzung ist eine Übersetzung, für die der Übersetzer förmlich die Verantwortung übernimmt: Er erklärt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel, dass der übersetzte Text dem Ausgangsdokument entspricht. Diese Erklärung kann auf verschiedene Weise zustande kommen, je nachdem, wo und von wem die Übersetzung angefertigt wird.
Die Asseverazione vor einem italienischen Gericht
Das ist die Form, die viele Italiener kennen. Der Übersetzer fertigt die Übersetzung an, bringt sie zusammen mit dem Dokument in die Geschäftsstelle des Gerichts (oder zu einem Friedensrichter oder Notar) und unterschreibt vor dem Beamten ein Eidesprotokoll (verbale di giuramento). Das Tribunale di Milano stellt klar, dass der Übersetzer „an der von ihm übersetzten Urkunde unbeteiligt sein muss“ und dass die Übersetzung zusammen mit dem Protokoll „ordnungsgemäß datiert und unterschrieben“ sein muss (Tribunale di Milano, Asseverazioni).
Auf die Akte werden Stempelmarken geklebt: 16 Euro je vier Seiten, einschließlich Protokoll, vorbehaltlich der im Stempelsteuergesetz vorgesehenen Befreiungen. Wer einen Meineid leistet, macht sich strafbar: Art. 483 des italienischen Strafgesetzbuchs bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wer „gegenüber einem Amtsträger in einer öffentlichen Urkunde Tatsachen unwahr bescheinigt, deren Wahrheit die Urkunde beweisen soll“.
Das Ergebnis ist eine Papierakte, die in ganz Italien gilt, gleich vor welchem Gericht sie beeidigt wurde. Es ist die typische Form für italienische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, weil die Procura della Repubblica (Staatsanwaltschaft) nach dem Eid die Apostille auf dem Protokoll anbringen kann.
Die im Ausland von einem amtlichen Übersetzer angefertigte Übersetzung
Für ausländische Urkunden, die in Italien verwendet werden sollen, sieht das italienische Recht einen anderen Weg vor. Art. 33 DPR 445/2000, Absatz 3, bestimmt, dass im Ausland errichteten und in einer Fremdsprache abgefassten Urkunden „eine Übersetzung ins Italienische beizufügen ist, deren Übereinstimmung mit dem fremdsprachigen Text von der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder von einem amtlichen Übersetzer bestätigt wurde“.
Die Vorschrift spricht also nicht von einem italienischen Gericht, sondern vom Konsulat oder von einem amtlichen Übersetzer. In Ländern, in denen es den beeidigten Übersetzer gibt (eingetragen bei einem Gericht oder Berufungsgericht), unterschreibt und stempelt dieser Übersetzer die Übersetzung und übernimmt nach dem Recht seines Landes die Verantwortung dafür. Das ist die Form der beeidigten Übersetzung, die Giuradoc anbietet.
Die vom italienischen Konsulat beglaubigte Übersetzung
Derselbe Art. 33 sieht vor, dass die Übereinstimmung der Übersetzung von der italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausstellungsland bestätigt werden kann. In der Praxis führen viele Konsulate eine Liste von Vertrauensübersetzern und bestätigen die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Dokument, oft mit einem Stempel und gegen Konsulargebühren. Manche italienische Behörden nennen diese Form „legalisierte Übersetzung“, obwohl sich die Legalisation streng genommen auf die Unterschrift und nicht auf den Text bezieht.
In der Europäischen Union: die Regel der Verordnung 2016/1191
Für bestimmte öffentliche Urkunden, die zwischen EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, geht die seit dem 16. Februar 2019 anwendbare Verordnung (EU) 2016/1191 weiter. Nach Art. 6 Abs. 2 wird eine beglaubigte Übersetzung, die von einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu befugten Person angefertigt wurde, in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
Die Regel gilt für Urkunden im Anwendungsbereich der Verordnung: unter anderem Geburt, Tod, Eheschließung, Scheidung, eingetragene Partnerschaft, Abstammung, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Vorstrafenfreiheit. Für diese Urkunden schafft die Verordnung auch die Apostillepflicht zwischen Mitgliedstaaten ab und sieht mehrsprachige Standardformulare vor, die, der Bescheinigung beigefügt, eine Übersetzung überflüssig machen können. Nicht erfasst sind dagegen zum Beispiel Studienabschlüsse, Führerscheine, Urteile als solche oder Bankunterlagen.
Asseverierte Übersetzung: dasselbe wie eine beeidigte?
Im Alltag ja: „asseverierte Übersetzung“ und „beeidigte Übersetzung“ werden gleichbedeutend verwendet. Asseverare bedeutet „feierlich versichern“, und so bezeichnen die italienischen Gerichte das oben beschriebene Eidverfahren (siehe zum Beispiel die Seite des Tribunale di Rieti).
Der Unterschied zählt nur, wenn die Behörde ihn ausdrücklich nennt. Steht im Formular „vor einem italienischen Gericht asseverierte Übersetzung“, „mit Eidesprotokoll“ oder „mit Stempelmarken“, verlangt die Behörde genau das italienische Verfahren in der Geschäftsstelle. Steht dort „beeidigte Übersetzung“, „amtliche Übersetzung“ oder „legalisierte Übersetzung“ ohne weitere Angaben, akzeptiert sie in der Regel auch die anderen in Art. 33 vorgesehenen Formen. Im Zweifel gibt es nur eine Frage zu stellen, und Sie finden sie weiter unten in diesem Leitfaden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Mit „beglaubigter Übersetzung“ (traduzione certificata) ist meist eine Übersetzung gemeint, der eine vom Übersetzer oder der Agentur unterschriebene Richtigkeitserklärung mit Stempel und Kontaktdaten beiliegt, jedoch ohne Eid und ohne dass der Unterzeichner den Status eines beeidigten Übersetzers hat. Dieses Modell gilt in Ländern, die keinen beeidigten Übersetzer kennen, etwa im Vereinigten Königreich, in den USA, in Kanada oder in Australien, wo es von den Behörden voll anerkannt wird.
In Italien hat die beglaubigte Übersetzung einen engeren Anwendungsbereich. Für private Zwecke kann sie genügen: für einen Arbeitgeber, eine Versicherung, eine ausländische Universität, einen Immobilienmakler. Für Gemeinden, Präfekturen, Questure, Motorizzazione und Gerichte, die eine amtliche Übersetzung verlangen, reicht sie in der Regel nicht.
Vorsicht bei Handelsbezeichnungen: Manche Agenturen verkaufen eine einfache Agenturerklärung als „beeidigt und beglaubigt“. Das Unterscheidungskriterium ist weder das Format (Papier oder PDF) noch der Preis noch die Lieferzeit, sondern wer unterschreibt und in welcher Eigenschaft. Eine beeidigte Übersetzung trägt Namen, Unterschrift und Stempel eines identifizierbaren beeidigten Übersetzers, der persönlich für die Übersetzung einsteht. Eine beglaubigte trägt die Erklärung eines Unternehmens oder eines Übersetzers ohne diesen Status. Fragen Sie immer, wer Ihre Übersetzung unterschreiben wird.
Was ist eine legalisierte Übersetzung?
„Legalisiert“ beschreibt nicht die Übersetzung, sondern einen zusätzlichen Vermerk. Es bedeutet, dass auf der Urkunde, auf der Übersetzung oder auf beiden Folgendes angebracht wurde:
- die Apostille, wenn das Ausstellungsland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ist;
- die konsularische Legalisation, wenn es das nicht ist.
Die Apostille bestätigt nicht die Übersetzung, sondern die Echtheit von Unterschrift und Siegel auf der öffentlichen Urkunde. Deshalb lautet die richtige Reihenfolge, wenn eine ausländische Urkunde in Italien verwendet werden soll, fast immer: erst die Apostille auf dem Original, dann die Übersetzung, die auch die Apostille übersetzt. Ausführlich dazu im Leitfaden Apostille und beeidigte Übersetzung: Reihenfolge und Stellen.
Es gibt wichtige Ausnahmen nach Art. 33 Abs. 5, der die durch Gesetze und internationale Abkommen festgelegten Befreiungen unberührt lässt:
- zwischen den EU-Mitgliedstaaten schafft die Verordnung 2016/1191 Apostille und Legalisation für die Urkunden in ihrem Anwendungsbereich ab (Personenstand, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Strafregister und wenige andere);
- zwischen Italien und einigen Staaten, darunter Frankreich, Belgien, Dänemark und Irland, schafft das mit Gesetz 106/1990 ratifizierte Brüsseler Übereinkommen vom 25. Mai 1987 die Legalisation öffentlicher Urkunden ab;
- einige bilaterale Abkommen und das Wiener Übereinkommen von 1976 über mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern sehen weitere Befreiungen vor.
In umgekehrter Richtung, für eine italienische Urkunde, die im Ausland verwendet werden soll, wird die Apostille in Italien beantragt: bei der Prefettura (Präfektur) für Verwaltungsurkunden, bei der Procura della Repubblica für gerichtliche und notarielle Urkunden sowie für asseverierte Übersetzungen. In Turin etwa empfängt die Procura nur nach per E-Mail vereinbartem Termin, erhebt keine Gebühren und gibt die Urkunden am selben Tag zurück (Procura di Torino, Apostillen und Legalisationen). Wenn Sie diesen Schritt brauchen, können Sie bei uns unter den Zusatzleistungen einen Kostenvoranschlag anfordern.
Übereinstimmend mit dem Original oder mit dem erhaltenen Dokument?
Das ist die am wenigsten bekannte Unterscheidung, und sie erklärt fast alle Missverständnisse rund um Übersetzungen als PDF.
Wenn ein beeidigter Übersetzer mit einem Scan oder Foto arbeitet, bestätigt er, dass die Übersetzung dem erhaltenen Dokument entspricht. Er kann nicht bestätigen, das Original gesehen zu haben, weil er es nicht gesehen hat. Das ist die verbreitetste Form, weil man von zu Hause aus bestellen und die Übersetzung schnell erhalten kann, und für die meisten Verfahren genügt sie: Die Behörde hat ohnehin Ihr Originaldokument oder dessen Kopie zusammen mit der Übersetzung vor sich.
Manche Behörden verlangen jedoch, dass die Übersetzung als mit dem Original übereinstimmend bestätigt wird. Dann muss das Originaldokument, falls nötig bereits apostilliert oder legalisiert, physisch verschickt werden: Der Übersetzer prüft es, bestätigt die Übereinstimmung und schickt es zusammen mit der Übersetzung zurück. Das ist eine längere und teurere Leistung, die wir auf Anfrage mit Kostenvoranschlag anbieten. Wann sich das PDF eignet und wann nicht, erklärt der Leitfaden beeidigte Übersetzung als PDF: wann sie genügt; die Optionen sind auf der Seite Welche Übersetzung wählen zusammengefasst.
Und die digitale beeidigte Übersetzung?
Seit dem 18. Dezember 2025 gibt es im italienischen Verfahren eine Neuerung. Art. 39 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025, Nr. 182 hat Art. 5 des Regio decreto 1366/1922 neu gefasst: Außergerichtliche Gutachten „einschließlich beeidigter Übersetzungen“ können nun nach den Regeln des elektronischen Zivilprozesses „digital erstellt, unterzeichnet und übermittelt“ werden, mit dem Eid und, bei Übersetzungen, der Bestätigung der Übereinstimmung des übersetzten Textes mit dem Originaltext.
Es handelt sich um eine Vorschrift zum Asseverazione-Verfahren an italienischen Gerichten. Wie sie konkret, Amt für Amt, angewendet wird, bleibt abzuwarten: Wir behandeln sie mit den genauen Fundstellen und ihren Grenzen im eigenen Leitfaden zur elektronischen beeidigten Übersetzung und dem Gesetz 182/2025.
Welche Übersetzung brauchen Sie? Die häufigsten Fälle
Die folgenden Hinweise beschreiben die gängigste Praxis. Jede Behörde kann eigene Anforderungen haben: Prüfen Sie immer die Website der Stelle oder fragen Sie am Schalter nach.
Italienische Staatsbürgerschaft
Präfekturen und Konsulate verlangen in der Regel ausländische Urkunden mit Apostille oder Legalisation und mit amtlicher Übersetzung: vor allem Geburtsurkunde, Strafregisterauszug und, beim Weg über die Ehe, Heiratsurkunde. Jede Stelle veröffentlicht ihre eigene Liste: Lesen Sie genau, wie sie die verlangte Übersetzung beschreibt. Der vollständige Leitfaden steht unter Unterlagen für die italienische Staatsbürgerschaft.
Aufenthaltstitel und Verfahren bei der Questura
Für Familienzusammenführung, Familiennachzug oder Verlängerung braucht man oft Personenstandsurkunden und je nach Fall die Familienstandsbescheinigung oder Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Die Liste nach Art des Aufenthaltstitels finden Sie im Leitfaden Aufenthaltstitel: welche Unterlagen übersetzt werden müssen.
Führerschein
Die italienische Straßenverkehrsordnung verlangt eine „amtliche Übersetzung“ ins Italienische, um im ersten Jahr des Wohnsitzes mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Land zu fahren, während viele Motorizzazioni (Führerscheinbehörden) für die Umschreibung zusätzlich eine Bescheinigung des Konsulats verlangen. Die Regeln hängen vom Land ab: Sie finden sie im Leitfaden zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; die passende Dokumentseite ist die beeidigte Übersetzung des Führerscheins.
Universität und Studienabschlüsse
Für die Einschreibung mit einem ausländischen Abschluss brauchen Sie in der Regel die Übersetzung des Abschlusszeugnisses und der Notenbescheinigung sowie die Dichiarazione di valore (Wertigkeitserklärung) oder eine Vergleichbarkeitsbescheinigung. Studienabschlüsse fallen nicht unter die Verordnung 2016/1191: Die Apostille auf dem Original bleibt in der Regel erforderlich.
Notar, Gericht, Bankangelegenheiten
Für eine ausländische Vollmacht oder notarielle Urkunde, für ein Urteil, das anerkannt oder eingetragen werden soll, oder für einen von einer Bank verlangten Kontoauszug sind die Anforderungen sehr unterschiedlich: Der Notar oder Anwalt, der das Verfahren betreut, sagt Ihnen, welche Form er akzeptiert. Für Bank- und Arbeitsunterlagen gibt es einen eigenen Leitfaden: Kontoauszug und Gehaltsabrechnung.
Italienische Urkunden für das Ausland
Hier ist die Frage umzukehren: Entscheidend ist, was die ausländische Behörde akzeptiert. Einige Länder mit eigenem System beeidigter Übersetzer (zum Beispiel Frankreich, Spanien, Deutschland, Belgien, die Niederlande) können einen örtlichen beeidigten Übersetzer verlangen oder umgekehrt die Übersetzung eines in einem anderen Mitgliedstaat qualifizierten Übersetzers akzeptieren, wenn die Verordnung 2016/1191 anwendbar ist. Englischsprachige Länder akzeptieren in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie die ausländische Stelle, und wenn eine Apostille nötig ist, beantragen Sie sie, bevor Sie die Übersetzung bestellen.
So erfragen Sie bei der Behörde die richtige Form
Die nützlichste Frage an die Behörde, per E-Mail oder am Schalter, ist konkret. Fragen Sie nicht „Brauche ich eine beeidigte Übersetzung?“, denn die Antwort wird Ja lauten und Ihnen nichts sagen. Fragen Sie stattdessen:
- „Akzeptieren Sie eine beeidigte Übersetzung, die von einem ausländischen beeidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt und als PDF übermittelt wird?“
- „Brauchen Sie eine Papierkopie, oder genügt die Datei?“
- „Muss die Übersetzung als mit dem Originaldokument übereinstimmend bestätigt sein, oder genügt es, wenn sie anhand einer Kopie angefertigt wurde?“
- „Verlangen Sie die Asseverazione vor einem italienischen Gericht, mit Eidesprotokoll?“
- „Muss die Originalurkunde eine Apostille oder Legalisation tragen? Und die Übersetzung?“
Bewahren Sie die schriftliche Antwort auf und nennen Sie sie uns bei der Bestellung: Wir sagen Ihnen vor Beginn, ob die Standardübersetzung geeignet ist oder ob eine zusätzliche Option nötig ist.
Was Giuradoc macht – und was nicht
Giuradoc bringt Menschen, die eine Übersetzung brauchen, mit bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigten Übersetzern zusammen. Die Standardleistung funktioniert so:
- Sie laden einen Scan oder ein gut lesbares Foto des Dokuments hoch, ohne etwas zu verschicken;
- ein beeidigter Übersetzer übersetzt das Dokument vollständig, einschließlich Stempeln und Vermerken, unterschreibt und stempelt es und bestätigt die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument;
- Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail innerhalb von 24–48 Werktagsstunden;
- der Preis beträgt 30 Euro pro Seite, gleich für alle Dokumente der Kollektion Unsere Leistungen.
Wenn Sie auch eine Papierfassung brauchen, können Sie die Papierkopie per Post (15 Euro) hinzufügen. Die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original und die Apostille gibt es auf Anfrage mit Kostenvoranschlag. Angeboten wird Italienisch aus dem und ins Englische, Spanische, Französische, Deutsche, Rumänische und Arabische sowie Kombinationen dieser sechs Sprachen untereinander. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot.
Der Vollständigkeit halber: Das ist unsere Standardübersetzung nicht: keine Asseverazione vor einem italienischen Gericht, kein italienisches Eidesprotokoll, keine Stempelmarken und keine Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original. Wenn Ihre Behörde ausdrücklich eine dieser Formen verlangt, schreiben Sie uns vor der Bestellung: Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Die Asseverazione vor einem italienischen Gericht etwa lässt sich auf Anfrage mit Kostenvoranschlag organisieren. Wie sich jede Form auf den Endpreis auswirkt, lesen Sie unter Was kostet eine beeidigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Sind beeidigt und asseveriert wirklich dasselbe?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ja. Fachlich bezeichnet „asseveriert“ das Eidverfahren vor einem italienischen Gericht, während „beeidigt“ allgemein eine Übersetzung meint, die von einem Übersetzer unterschrieben ist, der einen Eid geleistet hat, in Italien oder im Ausland. Wenn die Behörde nur „beeidigt“ oder „amtlich“ schreibt, fragen Sie, ob sie auch eine im Ausland angefertigte beeidigte Übersetzung akzeptiert.
Kann eine Übersetzung als PDF beeidigt sein?
Ja. Das Format bestimmt nicht die Art der Übersetzung: Eine beeidigte Übersetzung bleibt eine solche, wenn sie von einem beeidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt ist, auf Papier oder als PDF. Was das anhand eines Scans erstellte PDF nicht bestätigt, ist die Übereinstimmung mit dem Original; diese muss gesondert angefordert werden, wenn die Behörde sie verlangt.
Wird die beglaubigte Übersetzung in Italien akzeptiert?
Für private Zwecke oft ja. Für italienische Behörden, die eine amtliche Übersetzung nach Art. 33 DPR 445/2000 verlangen, in der Regel nein: Nötig ist eine vom Konsulat beglaubigte oder von einem amtlichen Übersetzer unterschriebene Übersetzung.
Ersetzt die beeidigte Übersetzung die Apostille?
Nein. Die Apostille bestätigt die Echtheit der öffentlichen Urkunde, die Übersetzung macht ihren Inhalt auf Italienisch verständlich. Für eine ausländische Urkunde braucht man meist beides, zuerst die Apostille und dann die Übersetzung, vorbehaltlich der Befreiungen nach europäischem Recht oder internationalen Abkommen.
Wie lange ist eine beeidigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst läuft nicht ab. Ablaufen kann die übersetzte Urkunde: Der Strafregisterauszug oder viele Meldebescheinigungen etwa werden nur akzeptiert, wenn sie vor wenigen Monaten ausgestellt wurden. Bestellen Sie die Übersetzung, nachdem Sie die aktuelle Bescheinigung erhalten haben. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Quellen: DPR 28 dicembre 2000, n. 445, art. 33; Verordnung (EU) 2016/1191; Brüsseler Übereinkommen vom 25. Mai 1987 (Merkblatt der Prefettura); Legge 2 dicembre 2025, n. 182, art. 39; Codice penale, art. 483; Tribunale di Pisa, Asseverazioni; Tribunale di Milano, Asseverazioni von Gutachten und Übersetzungen; Tribunale di Rieti, Asseverazioni; Procura della Repubblica di Torino, Apostillen und Legalisationen.


