Das Wichtigste in Kürze
- Eine beeidigte Übersetzung hat keinen Einheitspreis: Er hängt von der Art des Dokuments, der Länge, der Sprachkombination, der Lieferzeit und dem Lieferformat ab.
- Bei Giuradoc kostet die beeidigte Übersetzung als PDF 30 Euro pro Seite inklusive MwSt., unabhängig von der Sprachkombination, mit Lieferung innerhalb von 24–48 Werktagsstunden.
- Zum Preis des Übersetzers können amtliche Kosten hinzukommen, auf die keine Agentur Einfluss hat: Stempelmarken, Apostille, Konsulargebühren, Verfahrensgebühren.
- Am sichersten sparen Sie, indem Sie die Schritte in der richtigen Reihenfolge erledigen: erst die Apostille auf dem Original, dann die Übersetzung.
„Was kostet eine beeidigte Übersetzung?“ ist die erste Frage aller, die eine ausländische Urkunde beim Comune (Gemeindeamt), bei der Prefettura (Präfektur) oder an der Universität einreichen müssen. Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Nicht aus Unschärfe, sondern weil sich die Endkosten aus mehreren Posten zusammensetzen, von denen nur einer die Arbeit des Übersetzers ist. In diesem Leitfaden gehen wir sie der Reihe nach durch, mit den geprüften amtlichen Beträgen und unseren tatsächlichen Preisen, damit Sie Ihr Budget vor der Bestellung berechnen können.
Was kostet eine beeidigte Übersetzung: die kurze Antwort
Bei Giuradoc kostet eine beeidigte Übersetzung als PDF 30 Euro pro Seite, zum gleichen Preis für alle Dokumente: Eine einseitige Geburtsurkunde, ein einseitiges Führungszeugnis oder ein einseitiger Führerschein kosten also 30 Euro, ein dreiseitiges Dokument 90 Euro. Bei Bedarf können Sie die Papierkopie per Post hinzufügen.
Der Rest des Budgets hängt von Ihrem Verfahren ab: ob die ausländische Urkunde apostilliert oder legalisiert werden muss, ob die Stelle eine mit dem Original abgeglichene Übersetzung verlangt, ob für das Verfahren eine Gebühr an den Staat zu zahlen ist. Diese Kosten fallen bei jedem Übersetzer an, und es ist besser, sie vorher zu kennen.
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Art von Übersetzung Sie brauchen, beginnen Sie mit dem Leitfaden zu den Unterschieden zwischen beeidigter, asseverierter, beglaubigter und legalisierter Übersetzung oder mit der Seite Welche Übersetzung wählen.
Wovon der Preis einer beeidigten Übersetzung abhängt
Die Art des Dokuments
Eine Meldebescheinigung ist kurz und folgt einem festen Muster: Der Übersetzer kennt sie, die Terminologie ist stabil, der Aufwand ist vorhersehbar. Ein Scheidungsurteil oder eine notarielle Urkunde enthalten dagegen Fließtext, Gesetzesverweise und juristische Formeln, die präzise wiedergegeben werden müssen. Deshalb verlangen viele Übersetzer unterschiedliche Preise je nach Dokumentgruppe.
Bei uns ändert die Art des Dokuments den Preis nicht: 30 Euro pro Seite, sowohl für die beeidigte Übersetzung der Geburtsurkunde oder die des Strafregisterauszugs als auch für die beeidigte Übersetzung eines Urteils oder einer gerichtlichen Urkunde.
Seitenzahl und Textdichte
Unser Preis gilt pro Seite: 30 Euro für jede Seite des Dokuments. Ein zwölfseitiger Kontoauszug, eine Notenbescheinigung mit Dutzenden von Fächern oder ein langer Vertrag kosten daher mehr als eine einseitige Bescheinigung: Seitenzahl und Gesamtbetrag werden Ihnen nach Prüfung des Dokuments bestätigt, bevor wir beginnen. Andere Übersetzer rechnen „pro Normseite“ (cartella) oder mit einem Preis pro Dokument ab: Vergleichen Sie immer den Gesamtbetrag.
Die Sprachkombination
Auf dem Markt kosten weniger verbreitete Sprachen oft mehr, weil es nur wenige beeidigte Übersetzer dafür gibt. Bei Giuradoc ist der Preis für alle angebotenen Kombinationen gleich, 30 Euro pro Seite: Italienisch aus dem und ins Englische, Spanische, Französische, Deutsche, Rumänische und Arabische sowie Kombinationen dieser sechs Sprachen untereinander. Wenn Ihre Sprache nicht im Menü der Dokumentseite erscheint, schreiben Sie uns für ein Angebot.
Die Lieferzeit
Die Standardlieferung erfolgt für ein Standarddokument innerhalb von 24–48 Werktagsstunden. Wenn eine Frist drängt, schreiben Sie uns: Wir sagen Ihnen, was möglich ist. Bei langen Dokumenten bestätigen wir Ihnen die Lieferzeit vor Beginn.
Das Format: PDF oder Papierkopie
Die beeidigte Übersetzung von Giuradoc wird anhand des Scans oder Fotos angefertigt, das Sie uns senden: Ein bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigter Übersetzer übersetzt das Dokument, unterschreibt und stempelt die Übersetzung und bestätigt ihre Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument. Sie erhalten das PDF per E-Mail. Für die meisten Verfahren genügt das; wenn die Stelle zusätzlich eine Papierkopie möchte, fügen Sie die Papierkopie per Post (15 Euro) hinzu. Wann das PDF genügt und wann nicht, erklären wir ausführlich im Leitfaden beeidigte Übersetzung als PDF: wann sie genügt.
Die Übereinstimmung mit dem Original
Manche Stellen verlangen, dass die Übersetzung als übereinstimmend mit dem Originaldokument bestätigt wird und nicht mit einem Scan. In diesem Fall muss das Original (falls nötig bereits apostilliert oder legalisiert) verschickt werden, die Übereinstimmung wird bestätigt, und das Dokument kommt zusammen mit der Übersetzung zu Ihnen zurück. Das ist eine andere Leistung, mit zusätzlichen Sendungen und Schritten: Dauer und Kosten hängen vom Dokument ab, und wir nennen sie Ihnen in einem Kostenvoranschlag.
Apostille und Legalisation
Die Apostille ist keine Übersetzung: Sie ist der Vermerk, mit dem die Behörde des Landes, das eine öffentliche Urkunde ausgestellt hat, deren Echtheit bestätigt. Wenn Ihre ausländische Urkunde eine Apostille braucht, beantragen Sie diese im Herkunftsland, auf dem Original, vor der Übersetzung. Wenn Sie dagegen eine italienische Urkunde im Ausland verwenden müssen, wird die Apostille in Italien beantragt (siehe unten). Auch diese Leistung bieten wir auf Anfrage mit Kostenvoranschlag an, unter unseren Zusatzleistungen. Alle Schritte finden Sie im Leitfaden zu Apostille und beeidigter Übersetzung.
Amtliche Kosten, die hinzukommen (und nicht vom Übersetzer abhängen)
Über diesen Teil schweigen Kostenvoranschläge oft. Es handelt sich um Beträge, die gesetzlich oder durch staatliche Tarife festgelegt sind: Sie zahlen sie unabhängig vom Übersetzer, und wer sie kennt, erlebt keine Überraschungen.
Die Stempelmarken der Asseverazione vor Gericht
In Italien kann eine Übersetzung vor dem Urkundsbeamten eines Gerichts beeidigt werden (die sogenannte Asseverazione). In diesem Fall fällt die Stempelsteuer nach dem Tarif des DPR 642/1972 an: Nach den Anweisungen des Tribunale di Treviso eine Stempelmarke zu 16 Euro „auf der ersten Seite des übersetzten Dokuments je 4 Seiten zu je 25 Zeilen bzw. je 100 Zeilen (einschließlich des Eidesprotokolls)“. Ein kurzes Dokument braucht also mindestens eine Marke, ein langes eine je vier Seiten. Bestimmte Verwendungszwecke sind gesetzlich befreit (zum Beispiel Adoptionen Minderjähriger, Stipendien, Arbeits- und Sozialversicherungsverfahren), und die Befreiung ist im Protokoll anzugeben.
Hinzu kommt ein weniger sichtbarer Kostenfaktor: die Zeit. Für die Asseverazione muss der Übersetzer persönlich in der Geschäftsstelle erscheinen, zu deren Öffnungszeiten und mit deren Warteschlangen; der Preis der Agenturen, die sie anbieten, umfasst in der Regel diesen Schritt, den Druck und den Versand der Papierakte.
Die beeidigte Übersetzung als PDF von Giuradoc läuft nicht über das italienische Gericht und trägt keine Stempelmarken: Sie wird von einem bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt. Für ausländische Urkunden, die in Italien verwendet werden sollen, sieht Art. 33 DPR 445/2000 eine Übersetzung vor, deren Übereinstimmung mit dem fremdsprachigen Text „von der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder von einem amtlichen Übersetzer“ bestätigt wurde. Verlangt die empfangende Stelle jedoch ausdrücklich eine Asseverazione vor einem italienischen Gericht, klären Sie das vor der Bestellung und schreiben Sie uns: Wir sagen Ihnen offen, ob unsere Übersetzung für Ihren Fall geeignet ist oder ob es sinnvoller ist, die Asseverazione auf Anfrage mit Kostenvoranschlag zu organisieren.
Apostille und Legalisation in Italien: 16 Euro Stempelsteuer
Wenn Sie eine italienische Urkunde im Ausland verwenden müssen, beantragen Sie die Apostille (für die Staaten des Haager Übereinkommens von 1961) oder die Legalisation (für alle anderen) bei der Prefettura für Verwaltungsurkunden und bei der Procura della Repubblica (Staatsanwaltschaft) für gerichtliche und notarielle Urkunden. Die Leistung selbst ist gebührenfrei: Die Procura di Torino weist darauf hin, dass für Apostillen und Legalisationen „keine Gebühren anfallen“. Zu zahlen ist dagegen die Stempelsteuer, sofern keine Befreiung greift: Das Formular der Procura di Sassari erinnert daran, dass die Anbringung der Apostille „der Stempelsteuer unterliegt, es sei denn, es liegen ausdrücklich anzugebende Befreiungsgründe vor“. Der Betrag beläuft sich auf 16 Euro pro Apostille.
Für ausländische Urkunden wird die Apostille im Ausstellungsland zu dessen Tarifen bezahlt: Diese Kosten schwanken stark und sollten auf der Website der zuständigen Behörde geprüft werden.
Die Konsulargebühren
Wenn Sie eine Übersetzung von einem italienischen Konsulat im Ausland beglaubigen oder legalisieren lassen, zahlen Sie die Gebühren der Konsulartabelle. Im von der italienischen Botschaft in Washington veröffentlichten Auszug für das vierte Quartal 2025 kostet zum Beispiel die „Bestätigung der Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Original“, die nicht vom Konsulat angefertigt wurde, 13 Euro pro Blatt (ins Italienische), die Übersetzung von Personenstandsurkunden ins Italienische 9 Euro pro Blatt, die Übersetzung anderer Urkunden ins Italienische 20 Euro pro Blatt. Der Auszug der Botschaft in Ljubljana (Stand 1. Dezember 2025) nennt 24 Euro für die Legalisation einer Unterschrift und 12 Euro für die Legalisation von Personenstandsurkunden und weist darauf hin, dass Übersetzung und Bestätigung der Übereinstimmung kostenlos sind, wenn sie für die Eintragung in die italienischen Personenstandsregister benötigt werden. Außerhalb des Euroraums werden die Beträge in die Landeswährung umgerechnet und vierteljährlich angepasst.
Die Verfahrensgebühren
Schließlich haben manche Verfahren eigene Kosten, die mit der Übersetzung nichts zu tun haben, aber das Gesamtbudget belasten. Zwei Beispiele:
- der Antrag auf Staatsbürgerschaft aufgrund von Eheschließung oder Wohnsitz erfordert eine Gebühr von 250 Euro nach Art. 9-bis Gesetz 91/1992;
- der beim Konsulat gestellte Antrag auf Anerkennung der Staatsbürgerschaft iure sanguinis erscheint in der Konsulartabelle mit einer Gebühr von 600 Euro (oben zitierter Auszug aus Ljubljana).
Die Preise von Giuradoc 2026
Hier die Preise unserer beeidigten Übersetzungen als PDF, inklusive MwSt., mit Stand 9. Oktober 2026:
- 30 Euro pro Seite, für alle Dokumente und alle angebotenen Sprachkombinationen: Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Führerschein, Reisepass oder Personalausweis, Meldebescheinigung, Familienstandsbescheinigung, Hochschulabschluss, Notenbescheinigung, Kontoauszug, Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung, Vollmacht oder notarielle Urkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Urteil oder gerichtliche Urkunde und weitere Dokumente;
- Option: Papierkopie per Post 15 Euro;
- auf Anfrage: mit dem Original abgeglichene Übersetzung, Apostille und Legalisation, Asseverazione (Beeidigung) vor einem italienischen Gericht, Bestellungen mehrerer Dokumente (für die wir Sondertarife anwenden).
Alle Dokumentseiten finden Sie auf der Seite Unsere Leistungen, oder Sie beginnen mit den meistgefragten Dokumenten.
Was Sie wirklich ausgeben: Budgetbeispiele nach Verfahren
Die folgenden Beispiele addieren nur unsere Preise und die oben genannten amtlichen Beträge. Kosten im Herkunftsland (Ausstellung der Bescheinigungen, örtliche Apostille) sind nicht enthalten, sie unterscheiden sich von Staat zu Staat.
Staatsbürgerschaft aufgrund von Eheschließung oder Wohnsitz
Für ausländische Urkunden verlangt die Prefettura in der Regel die Geburtsurkunde und das Führungszeugnis des Herkunftslandes (und jedes Landes, in dem Sie gewohnt haben), legalisiert oder apostilliert und übersetzt. Bei nur einem Wohnsitzland:
- Übersetzung der Geburtsurkunde (eine Seite): 30 Euro;
- Übersetzung des Führungszeugnisses (eine Seite): 30 Euro;
- Übersetzungen insgesamt: 60 Euro, plus 15 Euro, wenn Sie auch die Papierkopie möchten;
- zusätzlich: Antragsgebühr von 250 Euro, Apostille im Herkunftsland.
Wenn Sie nach dem 14. Lebensjahr in zwei Ländern gelebt haben, kommt ein zweites Führungszeugnis hinzu. Die vollständige Liste der Unterlagen finden Sie im Leitfaden zu den Unterlagen für die italienische Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft iure sanguinis
Hier steigen die Kosten mit der Länge der Abstammungslinie, denn jede Generation bringt eigene Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden mit. Für eine einzige vollständige ausländische Generation brauchen Sie zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde: bei je einer Seite 90 Euro für Übersetzungen. Bei zwei Generationen verdoppelt sich der Betrag, hinzu kommen die Urkunden des Antragstellers. Bei vielen Dokumenten lohnt sich ein Gesamtangebot.
Führerschein
Um im ersten Jahr des Wohnsitzes in Italien mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Land zu fahren, brauchen Sie den internationalen Führerschein oder eine amtliche Übersetzung ins Italienische. Die Übersetzung eines einseitigen Führerscheins kostet 30 Euro. Für die eigentliche Umschreibung kann die Motorizzazione (Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde) zusätzlich eine Bescheinigung Ihres Konsulats verlangen: Das erklären wir im Leitfaden zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.
Einschreibung an der Universität
Abschlusszeugnis und Notenbescheinigung mit je einer Seite: 60 Euro. Achtung bei sehr langen Bescheinigungen mit vielen Fächern: Jede Seite wird berechnet, und die Seitenzahl wird nach Prüfung bestätigt. Verlangt die Universität auch die Dichiarazione di valore (Wertigkeitserklärung), wendet das Konsulat seinen eigenen Tarif an (50 Euro im Auszug aus Ljubljana).
Visum, Darlehen oder Miete
Banken und Visastellen verlangen oft Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen mehrerer Monate. Drei einseitige Gehaltsabrechnungen ergeben 90 Euro: Für Serien gleichartiger Dokumente fordern Sie einen Kostenvoranschlag an, denn wir wenden Sondertarife an. Mehr dazu im Leitfaden zu Kontoauszug und Gehaltsabrechnung.
Versteckte Kosten, die Sie vor der Bestellung prüfen sollten
Ein niedriger Preis im Schaufenster sagt nichts, wenn Sie nicht wissen, was er umfasst. Prüfen Sie vor der Bestellung, bei uns wie anderswo, diese Punkte:
- Preis pro Seite oder pro Dokument? Fragen Sie, wie die Seiten gezählt werden und wie hoch der Gesamtbetrag ist: Ein beidseitiges Dokument voller Stempel und Vermerke kann mehr Seiten zählen als erwartet. Bei uns wird Ihnen die Seitenzahl vor Beginn bestätigt.
- Stempelmarken inklusive oder nicht? Bei vor Gericht asseverierten Übersetzungen sind sie ein separater Kostenpunkt, der mit der Seitenzahl wächst.
- Versand: Wenn Sie die Papierfassung brauchen, was kostet sie und wie lange dauert die Zustellung?
- MwSt.: Ist sie im Preis enthalten? Unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt.
- Eilbedarf: Gilt der Preis für die Standardlieferzeit oder für die Frist, die Sie tatsächlich brauchen?
- Stempel, Vermerke und Apostille: Eine beeidigte Übersetzung muss vollständig sein. Prüfen Sie, ob der Kostenvoranschlag alles umfasst, was auf dem Dokument steht.
- Die Kosten einer Neuanfertigung: Eine Übersetzung, die abgelehnt wird, weil sie vor der Apostille angefertigt wurde oder einen Namen anders schreibt als der Reisepass, bezahlen Sie zweimal.
So sparen Sie, ohne eine Ablehnung zu riskieren
Erst die Apostille, dann die Übersetzung
Das ist der teuerste Fehler. Die Apostille gehört zur Urkunde und muss mitübersetzt werden: Wenn Sie zuerst übersetzen und danach apostillieren, deckt die Übersetzung die Apostille nicht ab und muss neu angefertigt werden. Also: Bescheinigung, Apostille oder Legalisation im Herkunftsland, und erst danach die Übersetzung.
Nutzen Sie mehrsprachige Auszüge, wo es geht
Für einige Personenstandsurkunden gibt es mehrsprachige Formulare. Die EU-Verordnung 2016/1191 sieht vor, dass für eine Reihe öffentlicher Urkunden eines Mitgliedstaats (Geburt, Eheschließung, Wohnsitz, Vorstrafenfreiheit und andere) keine Übersetzung verlangt werden darf, wenn der Urkunde das mehrsprachige Standardformular beiliegt und die Behörde die darin enthaltenen Angaben für ausreichend hält; dieselbe Verordnung befreit diese Urkunden von Apostille und Legalisation. Derselbe Artikel 6 legt fest, dass eine beglaubigte Übersetzung, die von einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats befugten Person angefertigt wurde, in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Fragen Sie zuerst Ihre Herkunftsgemeinde, ob sie Ihnen den mehrsprachigen Auszug oder das Standardformular ausstellen kann: Manchmal sparen Sie sich so die Übersetzung.
Übersetzen Sie nur, was verlangt wird
Fragen Sie die empfangende Stelle, wenn möglich schriftlich, nach der genauen Liste der Unterlagen und dem akzeptierten Format (PDF, Papier, Abgleich mit dem Original). Dokumente „zur Sicherheit“ übersetzen zu lassen, die niemand verlangt hat, kostet unnötig Geld; im falschen Format übersetzen zu lassen, kostet doppelt.
Prüfen Sie die Gültigkeit der Bescheinigungen
Viele Bescheinigungen sind nur begrenzt gültig (das Führungszeugnis für die Staatsbürgerschaft etwa muss aktuell sein). Bestellen Sie die Übersetzung, nachdem Sie die aktuelle Bescheinigung erhalten haben, nicht vorher: Sonst müssen Sie womöglich Bescheinigung, Apostille und Übersetzung erneut beschaffen.
Bündeln Sie Ihre Dokumente
Wenn Sie für dasselbe Verfahren mehrere Dokumente übersetzen lassen müssen, laden Sie alles zusammen hoch und fordern Sie einen Kostenvoranschlag an: Für mehrere Dokumente wenden wir Sondertarife an. Bei einem Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltstitelverfahren kann der Unterschied erheblich sein.
Wählen Sie Papier nur, wenn es nötig ist
Das unterschriebene und gestempelte PDF genügt für die meisten Verfahren, auch für solche, die online durch Hochladen der Unterlagen eingereicht werden. Fügen Sie die Kopie per Post nur hinzu, wenn die Stelle sie verlangt.
Häufige Fragen
Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Bei Giuradoc kostet die beeidigte Übersetzung der Geburtsurkunde als PDF 30 Euro pro Seite (Preis mit Stand 9. Oktober 2026), für jede angebotene Sprachkombination: 30 Euro für eine einseitige Urkunde. Wenn Sie zusätzlich eine Papierkopie brauchen, kommen 15 Euro hinzu.
Sind die Stempelmarken im Preis enthalten?
Stempelmarken betreffen Übersetzungen, die vor einem italienischen Gericht asseveriert werden: 16 Euro je vier Seiten oder hundert Zeilen, einschließlich Protokoll. Die beeidigte Übersetzung als PDF von Giuradoc läuft nicht über das italienische Gericht und erfordert daher keine Stempelmarken auf der Übersetzung. Wenn Sie dagegen eine italienische Urkunde bei der Prefettura oder der Procura apostillieren lassen müssen, ist die Stempelsteuer von 16 Euro auf die Apostille zu zahlen, sofern keine Befreiung greift.
Warum kosten manche beeidigten Übersetzungen deutlich mehr?
Weil sie andere Schritte umfassen: den Eid in der Geschäftsstelle, Druck und Versand der Akte, die Stempelmarken, manchmal die Apostille. Bevor Sie zwei Preise vergleichen, prüfen Sie, ob es sich um dieselbe Leistung handelt und ob das Format dem entspricht, was Ihre Stelle verlangt.
Ändert sich der Preis je nach Sprache?
Bei uns nicht: 30 Euro pro Seite für alle Kombinationen im Menü der Dokumentseite. Für eine Sprache, die nicht im Menü erscheint, schreiben Sie uns für ein Angebot. Bei langen Dokumenten kann sich die Lieferzeit ändern, und in diesem Fall sagen wir es Ihnen, bevor wir beginnen.
Was kostet es, wenn ich viele Dokumente habe?
Für Bestellungen mehrerer Dokumente oder großer Mengen wenden wir Sondertarife an. Senden Sie uns die Liste über die Seite Kontakt, und wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Quellen: DPR 445/2000, art. 33; DPR 642/1972 (Stempelsteuer); Tribunale di Treviso, Anweisungen zur Asseverazione von Übersetzungen; Procura della Repubblica di Torino, Apostillen und Legalisationen; Procura della Repubblica di Sassari, Antragsformular; Italienische Botschaft in Washington, Konsulartabelle IV. Quartal 2025; Italienische Botschaft in Ljubljana, Konsulartarif zum 1. Dezember 2025; Legge 91/1992, art. 9-bis; Verordnung (EU) 2016/1191.


