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Ausländischen Führerschein in Italien umschreiben: Dokumente, Übersetzung und Fristen

Conversione della patente estera in Italia: documenti, traduzione e tempi

Kurz gesagt

  • Mit einem außerhalb der Europäischen Union ausgestellten Führerschein dürfen Sie in Italien bis zu einem Jahr nach Begründung des Wohnsitzes fahren, wenn der Führerschein gültig ist und Sie ihn zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer amtlichen Übersetzung ins Italienische mitführen.
  • Nach einem Jahr müssen Sie ihn bei der Motorizzazione civile (italienische Kfz- und Führerscheinbehörde) umschreiben lassen, aber nur, wenn Ihr Land ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Italien hat; andernfalls ist die Prüfung für den italienischen Führerschein nötig.
  • Der Führerschein muss vor der Wohnsitznahme in Italien erworben worden sein, und für viele Länder muss der Antrag innerhalb von 4 oder 6 Jahren gestellt werden.
  • Die Übersetzung brauchen Sie, um im ersten Jahr zu fahren, und für einige Länder auch für die Umschreibung: Klären Sie mit Ihrer Behörde, welche Form sie akzeptiert.

Wer mit einem ausländischen Führerschein nach Italien zieht, merkt schnell, dass die Regeln vom Ausstellungsland und von der Zeit seit der Anmeldung im Melderegister abhängen. Dieser Leitfaden ordnet die Schritte: wann Sie mit dem ausländischen Führerschein fahren dürfen, wann und wie Sie ihn umschreiben lassen, was die Motorizzazione verlangt und wie Sie die Übersetzung des Führerscheins ohne Zeitverlust erhalten.

Wie lange dürfen Sie mit dem ausländischen Führerschein fahren?

Die Regel steht in Artikel 135 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della strada), und das Ministero delle infrastrutture e dei trasporti (MIT, Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) fasst sie so zusammen: Wer einen Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU oder EWR besitzt, „può guidare veicoli cui la patente abilita fino ad un anno dall'acquisizione della residenza in Italia“, darf also die Fahrzeuge, für die der Führerschein gilt, bis zu einem Jahr nach Begründung des Wohnsitzes in Italien fahren. Der Führerschein muss gültig sein und zusammen mit einem internationalen Führerschein, ausgestellt vom Staat, der den Führerschein erteilt hat, oder mit einer amtlichen Übersetzung ins Italienische mitgeführt werden (MIT, Umschreibung ausländischer Führerscheine).

In der Praxis:

  • Tourist oder seit weniger als einem Jahr ansässig: gültiger ausländischer Führerschein plus internationaler Führerschein oder plus amtliche Übersetzung;
  • seit mehr als einem Jahr ansässig: Der ausländische Führerschein genügt nicht mehr. Sie müssen ihn, wenn möglich, umschreiben lassen oder den italienischen Führerschein erwerben;
  • Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat: gilt in Italien ohne Übersetzung und ohne Pflicht zur Umschreibung, Sie müssen aber die italienischen Regeln zu Gültigkeitsdauer und ärztlicher Untersuchung einhalten.

Die Jahresfrist beginnt mit der Begründung des Wohnsitzes, also mit der Anmeldung im Melderegister des Comune (Gemeinde), nicht mit dem Tag Ihrer Ankunft. Notieren Sie dieses Datum: Es ist der Bezugspunkt für alle Fristen der Umschreibung.

Welche Führerscheine können umgeschrieben werden?

Die Umschreibung ohne Prüfung ist nur möglich, wenn der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Italien unterzeichnet hat. Mit Stand 9. Oktober 2026 umfasst die Liste des Ministeriums:

  • Algerien, Andorra, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Philippinen, Japan, Israel, Kosovo, Libanon, Nordmazedonien, Marokko, Moldau, Fürstentum Monaco, Vereinigtes Königreich, Republik Korea, San Marino, Serbien, Sri Lanka, Schweiz, Taiwan, Tunesien, Türkei, Ukraine;
  • El Salvador, mit einem neuen Abkommen, gültig ab dem 20. Oktober 2026;
  • Albanien und Uruguay, mit Abkommen, die am 31. Oktober 2026 in Kraft treten und für ab dem 2. November 2026 gestellte Anträge gelten.

Einige Abkommen sind befristet (das mit der Ukraine ist zum Beispiel bis zum 24. Januar 2027 gültig angegeben), andere betreffen nur bestimmte Personen: Kanada, Chile, die Vereinigten Staaten und Sambia nur diplomatisches Personal oder Personen in Regierungsmission und deren Angehörige. Nicht umschreibbar sind Führerscheine, die ihrerseits durch Umschreibung eines in Italien nicht umschreibbaren Führerscheins erlangt wurden. Die Liste ändert sich häufig: Prüfen Sie sie auf der Website des Ministeriums erneut, bevor Sie beginnen.

Die zwei Bedingungen, an denen die meisten Anträge scheitern

  • Der Führerschein muss gültig sein und vor der Wohnsitznahme in Italien erworben worden sein. Ein Führerschein, den Sie in Ihrem Land nach der Anmeldung im italienischen Melderegister gemacht haben, ist nicht umschreibbar.
  • Die Frist ab Wohnsitznahme. Für Führerscheine aus Albanien, Argentinien, der Schweiz und der Ukraine muss der Antrag innerhalb von 4 Jahren nach Wohnsitznahme gestellt werden; für Andorra, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kosovo, Israel, das Vereinigte Königreich, Serbien, Tunesien, die Türkei, Marokko und Moldau innerhalb von 6 Jahren. Danach wird der Antrag abgelehnt, ohne Möglichkeit einer Überprüfungsprüfung. Für die übrigen Länder ist die Umschreibung nach mehr als 6 Jahren möglich, aber mit einer Überprüfungsprüfung.

Welche Unterlagen verlangt die Motorizzazione?

Für die Umschreibung eines Nicht-EU-Führerscheins wird der Antrag beim Ufficio della Motorizzazione civile gestellt. Die Grundliste des Ministeriums:

  • Antrag auf Formular TT2112, erhältlich am Schalter oder im Portale dell'automobilista;
  • Zahlungsbeleg pagoPA für den Tarif N003, Umschreibung ausländischer Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern (laut Ministerium 10,20 Euro Gebühren und 32 Euro Stempelabgaben);
  • ausländischer Führerschein im Original, zur Einsicht, und vollständige Fotokopie von Vorder- und Rückseite;
  • Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung, nicht älter als drei Monate bei einem zugelassenen Arzt oder sechs Monate bei der örtlichen Ärztekommission;
  • die zusätzlichen Dokumente für Nicht-EU-Bürger, angefangen mit der Aufenthaltserlaubnis;
  • für Führerscheine bestimmter Staaten die amtliche Übersetzung des Führerscheins.

Jedes bilaterale Abkommen kann eigene Vorgaben enthalten, und mehrere Behörden verlangen für bestimmte Länder eine Bescheinigung über Gültigkeit und Echtheit, ausgestellt vom Konsulat des Ausstellungslandes. Das Ministerium selbst verweist für die vollständige Liste auf die zuständige Behörde: Fragen Sie am Schalter oder per E-Mail nach, bevor Sie die Unterlagen zusammenstellen. Wenn Sie den italienischen Führerschein erhalten, wird der ausländische eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgegeben.

Was ist eine „amtliche Übersetzung“ des Führerscheins?

Das Ministerium erklärt es auf einer eigenen Seite: Unter amtlicher Übersetzung versteht man „una traduzione integrale della patente estera in lingua italiana, che deve essere certificata conforme al testo straniero“, also eine vollständige Übersetzung des ausländischen Führerscheins ins Italienische, die als mit dem fremdsprachigen Text übereinstimmend bestätigt sein muss (MIT, amtliche Übersetzung des Führerscheins). Sie kann angefertigt werden:

  • von einem Beamten der diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Italien des Staates, der den Führerschein ausgestellt hat, mit von der Prefettura (staatliche Präfektur der Provinz) legalisierter Unterschrift;
  • von einem Beamten der italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausstellungsstaat, ohne Legalisation;
  • von einem zugelassenen amtlichen Übersetzer oder von jeder Person, die die Verantwortung für eine asseverierte Übersetzung mit Eid vor einem Urkundsbeamten, einem Notar oder einem Friedensrichter übernimmt.

Die allgemeine Regel für ausländische Dokumente ist dieselbe: Art. 33 des DPR 445/2000 verlangt eine vom Konsulat „ovvero da un traduttore ufficiale“ (oder von einem amtlichen Übersetzer) als übereinstimmend bestätigte Übersetzung. Die Unterschiede zwischen diesen Formen erklärt der Leitfaden zu beeidigter, asseverierter, beglaubigter und legalisierter Übersetzung.

So funktioniert die Übersetzung mit Giuradoc

Unsere beeidigte Übersetzung des Führerscheins kostet 30 € pro Seite und läuft so ab:

  • Sie laden ein gut lesbares Foto oder einen Scan des Führerscheins hoch, Vorder- und Rückseite, und wählen die Sprachkombination;
  • ein bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigter Übersetzer übersetzt das Dokument vollständig (Klassen, Codes, Beschränkungen, Daten, Stempel), unterschreibt, stempelt und bestätigt die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument;
  • Sie erhalten das PDF per E-Mail innerhalb von 24-48 Werktagsstunden.

Zwei ehrliche Ratschläge vor der Bestellung:

  • für die Umschreibung fragen Sie Ihre Motorizzazione, ob sie die Übersetzung eines beeidigten Übersetzers akzeptiert oder die Übersetzung des Konsulats bzw. eine Asseverazione in Italien verlangt. Verlangt sie die Übersetzung des Konsulats, müssen Sie sie nicht bei uns bestellen; verlangt sie die Übereinstimmung mit dem Original, die Apostille oder eine Asseverazione in Italien, schreiben Sie uns für ein Angebot;
  • um im ersten Jahr zu fahren, müssen Sie die Übersetzung im Auto zusammen mit dem Führerschein vorzeigen können. Neben dem PDF empfiehlt sich die Papierkopie per Post (15 €), die Sie bei den Fahrzeugpapieren aufbewahren.

Verfügbar sind Übersetzungen ins Italienische (und aus dem Italienischen) für Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch sowie zwischen diesen sechs Sprachen. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot. Bei Führerscheinen in nicht lateinischer Schrift gibt die Übersetzung den Namen wie im Reisepass wieder: Geben Sie ihn bei der Bestellung an. Den Vergleich zwischen PDF, Papierkopie und Übereinstimmung mit dem Original finden Sie auf der Seite Welche Übersetzung wählen und im Leitfaden dazu, wann die Übersetzung als PDF genügt.

Was kostet es und wie lange dauert es?

Es gibt vier Kostenpunkte:

  • Tarif der Motorizzazione (N003): vom Ministerium angegebene Gebühren und Stempelabgaben, zu zahlen über pagoPA;
  • ärztliche Untersuchung: das Honorar des zugelassenen Arztes oder der Kommission, zuzüglich der vorgesehenen Einzahlungen;
  • gegebenenfalls die konsularische Bescheinigung: je nach Konsulat, mit Legalisation der Unterschrift in der Prefettura, falls verlangt;
  • Übersetzung des Führerscheins: 30 € pro Seite bei Giuradoc, zuzüglich der von Ihnen gewählten Optionen.

Die Bearbeitungszeiten der Motorizzazione schwanken stark von Behörde zu Behörde, auch weil die Behörde für viele Länder den Führerschein bei der ausstellenden Stelle überprüft. Stellen Sie den Antrag so bald wie möglich nach der Anmeldung im Melderegister, damit Sie das erlaubte Fahrjahr nicht überschreiten. Einen allgemeineren Preisvergleich für amtliche Übersetzungen bietet unser Leitfaden dazu, was eine beeidigte Übersetzung kostet.

Die häufigsten Fehler

  • Das Jahr verstreichen lassen: Ein Jahr nach der Wohnsitznahme dürfen Sie nicht mehr mit dem ausländischen Führerschein fahren, auch wenn die Umschreibung läuft. Fragen Sie am Schalter, was in Ihrem Fall während der Bearbeitung gilt.
  • Die 4 oder 6 Jahre überschreiten bei Ländern, für die diese Frist gilt: Der Antrag wird abgelehnt.
  • Abgelaufener Führerschein: Er wird nicht umgeschrieben. Verlängern Sie ihn, wenn möglich, vorher in Ihrem Land.
  • Unvollständige Übersetzung: Vorder- und Rückseite, mit allen Klassen, Daten und Codes. Eine Übersetzung nur der Vorderseite ist nicht vollständig.
  • Unterschiedlich geschriebener Name in Führerschein, Reisepass und Aufenthaltserlaubnis: Teilen Sie dem Übersetzer die Schreibweise im Reisepass mit und beantragen Sie beim Konsulat bei Bedarf eine Bescheinigung über die Namensidentität.
  • Selbst übersetzen: Eine vom Inhaber angefertigte Übersetzung ist keine amtliche Übersetzung.

Weitere Dokumente, die Sie brauchen könnten

Die Umschreibung des Führerscheins kommt meist zusammen mit anderen Verfahren. Für die Aufenthaltserlaubnis oder eine Einreise über das Decreto Flussi können Übersetzungen des Reisepasses oder Personalausweises und der ausländischen Wohnsitzbescheinigung nötig sein. Wenn Sie ein Auto einführen, wird der Fahrzeugschein über die Seite sonstiges Dokument übersetzt. Alle Dokumente finden Sie auf der Seite Unsere Leistungen und die am häufigsten bestellten unter den meistgefragten Übersetzungen; Apostille und Übereinstimmung mit dem Original gehören zu den Zusatzleistungen.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem ausländischen Führerschein fahren, während ich auf die Umschreibung warte?

Nur innerhalb des Jahres nach der Wohnsitznahme, mit internationalem Führerschein oder amtlicher Übersetzung. Danach ist der ausländische Führerschein zum Fahren in Italien nicht mehr gültig: Fragen Sie die Motorizzazione, was sie Ihnen während der Bearbeitung ausstellt.

Ersetzt der internationale Führerschein die Übersetzung?

Ja, zum Fahren im ersten Jahr: Art. 135 verlangt das eine oder das andere. Der internationale Führerschein wird vor der Abreise im Land beantragt, das den Führerschein ausgestellt hat. Haben Sie keinen, oder ist er abgelaufen, brauchen Sie die amtliche Übersetzung.

Muss ein Führerschein aus einem EU-Land übersetzt werden?

Nein. EU- und EWR-Führerscheine gelten in Italien ohne Übersetzung. Nach der Wohnsitznahme gelten die italienischen Regeln zu Gültigkeit und ärztlicher Untersuchung, und die Umschreibung bleibt freiwillig.

Wird Ihre Übersetzung von der Motorizzazione akzeptiert?

Das Ministerium lässt drei Formen der amtlichen Übersetzung zu, und jede Behörde wendet eigene Vorgaben an, die je nach Land unterschiedlich sein können. Fragen Sie Ihre Behörde vor der Bestellung, welche Form sie akzeptiert: Akzeptiert sie die Übersetzung eines beeidigten Übersetzers, ist unsere genau dafür gedacht; verlangt sie etwas anderes, sagen wir Ihnen das, bevor Sie bezahlen. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen.

Mein Land hat kein Abkommen: Brauche ich die Übersetzung trotzdem?

Ja, um im ersten Jahr zu fahren, wenn Sie keinen internationalen Führerschein haben. Danach müssen Sie die Prüfungen für den italienischen Führerschein ablegen: In diesem Fall wird der ausländische Führerschein nicht umgeschrieben.

Quellen: Ministero delle infrastrutture e dei trasporti, Umschreibung ausländischer Führerscheine (Seite aktualisiert am 9. Oktober 2026); MIT, amtliche Übersetzung des Führerscheins; Codice della strada, Art. 135; DPR 445/2000, Art. 33; Portale dell'automobilista.

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Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

3. Bestellung

Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

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5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben ausschließlich das erforderliche Personal und der mit dem Auftrag betraute Übersetzer, der zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

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Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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