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Decreto flussi und Nulla osta für die Arbeit: Welche Unterlagen übersetzt werden müssen (und welche nicht)

Decreto flussi e nulla osta al lavoro: quali documenti far tradurre (e quali no)

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Antrag auf Nulla osta für die Arbeit (Arbeitsgenehmigung) im Rahmen des Decreto flussi stellt der Arbeitgeber, online, über das Portal ALI des italienischen Innenministeriums. In dieser Phase braucht die Arbeitskraft in der Regel nur den Reisepass: keine Übersetzung.
  • Übersetzungen kommen später: beim italienischen Konsulat für das Visum (manche Vertretungen verlangen Geburts- und Heiratsurkunden, Lebenslauf und Abschlüsse), für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und für spätere Verfahren in Italien wie Familiennachzug oder Umschreibung des Führerscheins.
  • Jedes Konsulat entscheidet selbst, welche Unterlagen es in welcher Form verlangt: Prüfen Sie immer die Liste Ihrer Vertretung, bevor Sie etwas übersetzen lassen.

Jedes Jahr suchen Tausende Arbeitskräfte und Arbeitgeber danach, „welche Unterlagen für den Decreto flussi übersetzt werden müssen“, oft nachdem sie widersprüchliche Ratschläge gelesen haben. Die ehrliche Antwort lautet: Die Übersetzung ist dort nicht nötig, wo viele sie vermuten (beim Antrag auf Nulla osta), wird aber in Schritten gebraucht, über die wenig gesprochen wird. In diesem Leitfaden verfolgen wir das Verfahren von Anfang bis Ende und sagen Ihnen Schritt für Schritt, was übersetzt werden muss und was nicht.

Was ist der Decreto flussi 2026–2028?

Der Decreto flussi ist die Regelung, mit der die italienische Regierung festlegt, wie viele Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern zur Arbeit nach Italien einreisen dürfen. Für den laufenden Dreijahreszeitraum ist es das DPCM vom 2. Oktober 2025, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale am 15. Oktober 2025, mit den Durchführungsanweisungen des interministeriellen Rundschreibens Nr. 8047 vom 16. Oktober 2025. Laut dem italienischen Arbeitsministerium sieht das Dekret 497.550 Einreisen in drei Jahren vor: 164.850 im Jahr 2026, 165.850 im Jahr 2027 und 166.850 im Jahr 2028, für saisonale und nicht saisonale abhängige Beschäftigung sowie selbstständige Tätigkeit.

Für 2026 wurden die Anträge an den sogenannten Click Days jeweils um 9:00 Uhr geöffnet:

  • 12. Januar 2026: saisonale Arbeit in der Landwirtschaft;
  • 9. Februar 2026: saisonale Arbeit im Tourismus;
  • 16. und 18. Februar 2026: nicht saisonale abhängige Beschäftigung (am 16. für Arbeitskräfte aus Ländern mit Migrationsabkommen mit Italien, am 18. für alle anderen).

Anträge können im Rahmen der noch verfügbaren Kontingente bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Termine für die Kontingente 2027 entnehmen Sie den Mitteilungen des Portals ALI und des Ministeriums: Die Zeitpläne werden jährlich bekanntgegeben.

Schritt 1: der Antrag auf Nulla osta (hier wird nichts übersetzt)

Das Nulla osta für die Arbeit ist die Genehmigung des Sportello unico per l'immigrazione (SUI, Einwanderungsschalter) der Prefettura (Präfektur). Beantragt wird es nicht von der Arbeitskraft, sondern vom Arbeitgeber, der sich mit SPID oder CIE im Portal ALI anmeldet und das Formular ausfüllt. Vor dem Antrag muss der Arbeitgeber unter anderem:

  • beim Centro per l'impiego (Arbeitsamt) prüfen lassen, dass für die Stelle keine bereits in Italien anwesenden Arbeitskräfte verfügbar sind;
  • in den vorgesehenen Fällen die Asseverazione eines Arbeitsrechtsberaters oder eines Arbeitgeberverbands einholen, die die Einhaltung der Vertragsvoraussetzungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestätigt.

Verwechseln Sie die Begriffe nicht: Die „Asseverazione“ des Decreto flussi ist eine Prüfung des Arbeitgebers durch den Arbeitsrechtsberater und hat nichts mit der Übersetzung zu tun. Wenn Ihnen jemand anbietet, Ihre Unterlagen für den Antrag auf Nulla osta zu „asseverieren“, fragen Sie nach.

Von der Arbeitskraft verlangt das Formular vor allem die Personalien und die Passdaten. Eine übersetzte Geburtsurkunde oder ein übersetztes Führungszeugnis muss nicht beigefügt werden: Die Sicherheitsprüfungen nimmt die Questura (Polizeibehörde) von Amts wegen vor. Nach Erteilung gilt das Nulla osta sechs Monate: Innerhalb dieser Frist muss die Arbeitskraft das Visum beim Konsulat beantragen. Das Rundschreiben nennt als Bearbeitungsdauer 20 Tage für Saisonarbeit und 60 Tage für nicht saisonale Arbeit, in der Praxis kann es aber länger dauern.

Schritt 2: das Visum beim Konsulat, wo Übersetzungen nötig sein können

Mit dem Nulla osta bucht die Arbeitskraft einen Termin beim italienischen Konsulat oder der Botschaft ihres Wohnsitzlandes (oft über das Portal Prenotami oder ein externes Visazentrum). Die Liste der Unterlagen ist von Vertretung zu Vertretung verschieden, und genau darauf kommt es an.

Vertretungen, die das Minimum verlangen

Manche Konsulate verlangen nur Formular, Foto, gültigen Reisepass, Nulla osta und die Quittung über die Konsulargebühren. Das gilt zum Beispiel für das Merkblatt des italienischen Generalkonsulats in Moskau für abhängige Beschäftigung: kein Dokument zu übersetzen.

Vertretungen, die Urkunden und Abschlüsse verlangen

Andere Vertretungen wollen genauer wissen, wer Sie sind. Die italienische Botschaft in Yaoundé verlangt für dasselbe Visum unter anderem:

  • die Geburtsurkunde des Antragstellers und der Kinder;
  • die Heiratsurkunde für Verheiratete;
  • den Lebenslauf mit Nachweisen über die akademische oder berufliche Ausbildung und Referenzschreiben früherer Arbeitgeber;
  • für die Betreuung von Familienangehörigen auch die Geburtsurkunden der Eltern des Antragstellers und des Arbeitgebers.

Wenn diese Unterlagen nicht auf Italienisch oder in einer vom Konsulat akzeptierten Sprache vorliegen, wird eine Übersetzung verlangt. Am häufigsten sind dann Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abschlusszeugnis und Notenbescheinigung, manchmal ein früherer Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung als Nachweis der Berufserfahrung.

Vertretungen, die ihre eigenen Übersetzer wollen

Es gibt einen dritten Fall, und das sollten Sie wissen, bevor Sie Geld ausgeben. Manche Konsulate verlangen, dass die Übersetzung von einem Vertrauensübersetzer des Konsulats angefertigt oder vom Konsulat selbst legalisiert wird. Das Konsulat in Moskau schreibt für bestimmte Unterkategorien (etwa den Unterhaltungssektor), dass die Unterlagen „als beglaubigte Abschrift (oder mit dem Original übereinstimmend) mit Apostille und mit einer Übersetzung ins Italienische vorzulegen sind, die von einem der Vertrauensübersetzer des Generalkonsulats angefertigt wurde“ (Merkblatt der Unterkategorien).

In diesem Fall erfüllt keine externe Übersetzung, auch nicht unsere, die Anforderung. Die praktische Regel ist immer dieselbe: Lesen Sie das Merkblatt Ihrer Vertretung, und wenn es unklar ist, schreiben Sie dem Konsulat, bevor Sie bestellen. Wenn Sie uns die erhaltene Liste schicken, sagen wir Ihnen, ob unsere beeidigte Übersetzung als PDF den Anforderungen entspricht; für die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original oder die Apostille können Sie einen Kostenvoranschlag anfordern.

Apostille oder Legalisation der Bescheinigungen

Wenn das Konsulat Personenstandsurkunden oder Studienabschlüsse verlangt, will es sie in der Regel legalisiert oder apostilliert von den Behörden des Ausstellungslandes. Die richtige Reihenfolge lautet: erst die Apostille auf dem Original, dann die Übersetzung, die auch die Apostille abdecken muss. Ausführlich erklären wir das im Leitfaden zu Apostille und beeidigter Übersetzung.

Schritt 3: Ankunft in Italien und Aufenthaltsvertrag

Innerhalb von acht Werktagen nach der Einreise erscheint die Arbeitskraft beim Sportello unico, um mit dem Arbeitgeber den Aufenthaltsvertrag (contratto di soggiorno) zu unterschreiben und den Antrag auf den Aufenthaltstitel zu Arbeitszwecken einzuleiten. In dieser Phase braucht man den Reisepass mit Visum und die Unterlagen, die der Sportello oder die Questura in der Vorladung nennen. In der Regel werden für bereits vom Konsulat geprüfte Unterlagen keine neuen Übersetzungen verlangt.

Anders sieht es aus, wenn Sie in Italien weitere Anträge stellen: den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen für den Ehepartner, die Familienzusammenführung, den Wechsel zu einer anderen Art von Aufenthaltstitel. Für diese Verfahren verlangt die Questura oft übersetzte und legalisierte Personenstandsurkunden: Mehr dazu im Leitfaden zu den zu übersetzenden Unterlagen für den Aufenthaltstitel.

Die Fälle, in denen die Übersetzung wirklich zählt

Hochqualifizierte Fachkräfte und Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (Art. 27-quater des Einwanderungsgesetzes, d.lgs. 286/1998) liegt außerhalb der Kontingente des Decreto flussi, folgt aber einem ähnlichen Verfahren: Nulla osta auf Antrag des Arbeitgebers, dann Visum. Hier steht der Studienabschluss im Mittelpunkt: Erforderlich ist ein Hochschulabschluss nach mindestens dreijährigem Studium oder in manchen Fällen eine berufliche Qualifikation. Als Nachweis dienen die Dichiarazione di valore (Wertigkeitserklärung) des Konsulats oder die Vergleichbarkeitsbescheinigung des CIMEA (italienisches Informationszentrum für die Anerkennung von Abschlüssen), und für beide können Übersetzungen des Hochschulabschlusses und des Studienplans oder der Notenbescheinigung nötig sein. Das Vereinfachungsgesetz 182/2025 hat auch die Fristen für das Nulla osta dieser Arbeitskräfte geändert: Prüfen Sie die aktuellen Fristen beim Sportello unico.

Gesundheitsberufe

Pflegekräfte und andere Gesundheitsfachkräfte reisen oft außerhalb der Kontingente ein (Art. 27 des Einwanderungsgesetzes), müssen für die Berufsausübung aber die Anerkennung ihres Abschlusses durch die Gesundheitsbehörden erlangen. Das ist ein eigenes Verfahren mit einer Akte aus Abschluss, Studienprogramm, Praktika, Eintragung bei der Berufskammer des Herkunftslandes und Unbedenklichkeitsbescheinigung, die fast immer ins Italienische übersetzt werden muss. Fragen Sie vor Beginn die zuständige Stelle nach der genauen Liste und der Form der Übersetzungen.

Führungszeugnis: wann es verlangt wird

Für das Nulla osta des Decreto flussi muss die Arbeitskraft das Führungszeugnis des Herkunftslandes nicht beifügen. Es kann aber in anderen Situationen verlangt werden: von manchen Konsulaten im Visumverfahren, von Arbeitgebern bestimmter Branchen, von Berufskammern und später für den Antrag auf Staatsbürgerschaft. Dann brauchen Sie die beeidigte Übersetzung des Strafregisterauszugs, bestellt nach Erhalt der aktuellen Bescheinigung.

Führerschein für die Arbeit

Fahrer, Lagerarbeiter mit Fahrzeugen, Arbeiter, die zwischen Baustellen pendeln: Der ausländische Führerschein wird schnell zum Arbeitsdokument. Im ersten Jahr des Wohnsitzes dürfen Sie mit dem ausländischen Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung fahren; danach ist die Umschreibung nötig, sofern Ihr Land ein Abkommen mit Italien hat. Alles dazu im Leitfaden zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins und auf der Seite zur beeidigten Übersetzung des Führerscheins.

Der Familiennachzug, später

Wenn die Arbeitskraft einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr hat, kann sie den Nachzug von Ehepartner und Kindern beantragen. Dann sind Übersetzungen fast sicher: Geburts- und Heiratsurkunden, manchmal die Familienstandsbescheinigung. Es lohnt sich, schon bei der Beschaffung der Bescheinigungen im Herkunftsland daran zu denken, um sie nur einmal apostillieren zu lassen.

Welche Art von Übersetzung Sie anfordern sollten

Das italienische Recht sieht vor, dass einer ausländischen Urkunde, die bei der öffentlichen Verwaltung verwendet wird, eine Übersetzung ins Italienische beigefügt wird, deren Übereinstimmung mit dem fremdsprachigen Text „von der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder von einem amtlichen Übersetzer bestätigt wurde“ (Art. 33 DPR 445/2000). In der Praxis gibt es also zwei Wege: die vom Konsulat beglaubigte Übersetzung oder die eines beeidigten Übersetzers. Welchen Ihre Vertretung akzeptiert, entscheidet die Vertretung. Die Unterschiede zwischen den Formen erklärt der Leitfaden beeidigt, asseveriert, beglaubigt oder legalisiert.

Bei Giuradoc funktioniert es so:

  • Sie laden einen Scan oder ein gut lesbares Foto des Dokuments hoch, einschließlich Apostille;
  • ein bei den zuständigen Berufungsgerichten beeidigter Übersetzer übersetzt das Dokument, unterschreibt und stempelt es und bestätigt die Übereinstimmung mit dem erhaltenen Dokument;
  • Sie erhalten das PDF innerhalb von 24–48 Werktagsstunden, zu 30 € pro Seite, unabhängig von der Sprachkombination;
  • wenn das Konsulat Papier möchte, fügen Sie die Papierkopie per Post (15 €) hinzu.

Wir übersetzen aus dem und ins Italienische mit Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch sowie zwischen diesen sechs Sprachen. Wenn Ihre Sprache nicht dabei ist, schreiben Sie uns für ein Angebot. Welches Format Sie brauchen, erfahren Sie auf der Seite Welche Übersetzung wählen; die vollständige Liste der Dokumente finden Sie unter Unsere Leistungen.

Fehler, die Zeit kosten

  • Vor dem Nulla osta „zur Sicherheit“ alles übersetzen lassen. Das ist unnötig, und manche Bescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit (das Führungszeugnis etwa gilt bei den Behörden, die es verlangen, oft nur sechs Monate).
  • Vor der Apostille übersetzen. Die Apostille gehört zur Urkunde und muss übersetzt werden: Kommt sie erst danach, muss die Übersetzung neu angefertigt werden.
  • Die Liste des eigenen Konsulats nicht lesen. Die Merkblätter von Moskau und Yaoundé verlangen für dasselbe Visum sehr unterschiedliche Dinge.
  • Das Nulla osta verfallen lassen. Sie haben sechs Monate, um das Visum zu beantragen: Buchen Sie den Termin beim Konsulat, sobald Sie es erhalten.
  • Unterschiedliche Schreibweisen von Namen in Reisepass, Nulla osta und Bescheinigungen: Teilen Sie dem Übersetzer die Schreibweise im Reisepass mit.

Häufige Fragen

Muss ich für den Antrag auf Nulla osta meinen Reisepass übersetzen lassen?

Nein. Der Arbeitgeber trägt die Passdaten in das Online-Formular ein. Die Übersetzung des Reisepasses kann in anderen Verfahren nötig sein, etwa wenn das Dokument die Daten nicht in lateinischer Schrift enthält, aber nicht für das Nulla osta.

Das Konsulat verlangt die übersetzte Geburtsurkunde: Genügt eine beeidigte Übersetzung als PDF?

Das hängt vom Konsulat ab. Viele Vertretungen akzeptieren die Übersetzung eines beeidigten Übersetzers; andere wollen einen eigenen Vertrauensübersetzer oder die konsularische Legalisation der Übersetzung. Fragen Sie die Vertretung und senden Sie uns deren Antwort: Wir sagen Ihnen, ob unsere Übersetzung passt.

Muss der Arbeitgeber etwas übersetzen lassen?

In der Regel nicht: Seine Unterlagen sind italienisch. Es kann sinnvoll sein, den Vertrag oder das Arbeitsangebot in die Sprache der Arbeitskraft zu übersetzen, damit sie ihn versteht, aber das ist eine freiwillige Entscheidung und keine Voraussetzung für das Nulla osta.

Ich habe einen saisonalen Aufenthaltstitel: Brauche ich für die Umwandlung in nicht saisonale Arbeit Übersetzungen?

Meist nicht, denn die Umwandlung beruht auf einem neuen Vertrag mit einem Arbeitgeber in Italien. Das kann sich ändern, wenn die Behörde neue ausländische Unterlagen verlangt: Folgen Sie der Vorladung des Sportello unico.

Was kostet die Übersetzung der Unterlagen für das Arbeitsvisum?

Bei Giuradoc 30 € pro Seite als PDF, plus die Option, wenn Sie sie brauchen: Papierkopie (15 €). Für mehrere Dokumente in derselben Bestellung schreiben Sie uns über die Seite Kontakt. Einzelheiten zu den Kosten im Leitfaden Was kostet eine beeidigte Übersetzung; allgemeine Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen: Italienisches Arbeitsministerium, „Flussi 2026-2028, pubblicato il decreto“; Fisco e Tasse, Flussi 2026–2028: Kontingente, Voraussetzungen und Click Days; Italienisches Generalkonsulat in Moskau, Visum für abhängige Beschäftigung und Unterkategorien; Italienische Botschaft in Yaoundé, Visum für abhängige Beschäftigung; Italienische Botschaft in Tiflis, Gültigkeit des Nulla osta; d.lgs. 286/1998, Testo unico immigrazione; DPR 445/2000, art. 33; legge 182/2025.

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Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

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Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

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9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

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