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Wer darf in Italien eine beeidigte Übersetzung anfertigen: ein Register beeidigter Übersetzer gibt es nicht

Timbro, penna e verbale di giuramento accanto a un documento tradotto, per la domanda su chi può fare una traduzione giurata in Italia

Kurz gefasst

  • In Italien gibt es kein nationales Register beeidigter Übersetzer. Das Gericht von Pisa schreibt es unmissverständlich: vom Übersetzer wird kein besonderer akademischer oder beruflicher Titel verlangt, weil es in Italien weder eine Kammer noch ein Berufsregister der Übersetzer gibt.
  • Die Figur des «vom Ministerium bestellten beeidigten Übersetzers» existiert nicht: wer sie Ihnen als offizielle Qualifikation anbietet, beschreibt etwas, das das italienische Recht nicht kennt.
  • Was wirklich zählt, ist eine einzige Bedingung, und sie gilt an allen Gerichten: der Übersetzer muss außerhalb der Urkunde stehen. Sie dürfen Ihre eigenen Dokumente nicht übersetzen und beeiden, auch nicht als Berufsübersetzer.
  • Für ein im Ausland ausgestelltes Dokument spricht das italienische Recht (DPR 445/2000, Art. 33) von einem amtlichen Übersetzer, ohne ihn zu definieren: das ist der Weg, über den eine im Ausland von einem bei einem Appellationsgericht beeidigten Übersetzer erstellte beeidigte Übersetzung in Italien vorgelegt wird.
  • Bei uns kostet die beeidigte Übersetzung 30 Euro pro Seite und kommt als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden. Unsere Übersetzer sind bei den zuständigen Appellationsgerichten beeidigt.

«Wer darf eine beeidigte Übersetzung anfertigen?» ist eine der häufigsten Suchfragen zum Thema und eine der schlechtest erklärten. Der Grund: die ehrliche Antwort ist unbequem für jeden, der verkauft. Das italienische Recht hat nie ein Berufsregister der Übersetzer geschaffen, es gibt also keinen Titel vorzuzeigen. Es gibt dafür genaue Verfahrensregeln, wer ein Eidesprotokoll unterschreiben darf, vor wem, und mit welchen Ausschlüssen. Dieser Ratgeber stellt sie in Reihe, mit Quellen, und erklärt, was Sie einen Anbieter fragen sollten, bevor Sie ihn bezahlen.

Ein Register beeidigter Übersetzer gibt es nicht

Beginnen wir mit etwas, das viele überrascht: in Italien ist der Beruf des Übersetzers kein regulierter Beruf. Keine Kammer, keine Staatsprüfung, keine Registernummer, die ein Übersetzer zeigen könnte, wie ein Anwalt die seine zeigt.

Die amtlichen Seiten der Gerichte sind die direkteste Quelle. Das Gericht von Pisa schreibt auf seiner Seite zu den asseverazioni, dass vom Übersetzer kein besonderer akademischer oder beruflicher Titel verlangt wird, weil es in Italien weder eine Kammer noch ein Berufsregister der Übersetzer gibt. Das Gericht von Rieti ergänzt, der Übersetzer könne eingetragen oder nicht eingetragen sein, solange er vom Betroffenen verschieden und nicht mit ihm verwandt ist.

Das hat zwei entgegengesetzte Folgen, und sie gehören zusammen. Erstens: niemand kann sich auf einen vom italienischen Staat verliehenen amtlichen Titel «beeidigter Übersetzer» berufen, weil dieser Titel nicht existiert. Zweitens: die Qualität wird nicht von einem Register verbürgt, sie muss also an der Arbeit geprüft werden, an der Verantwortung, die der Anbieter übernimmt, und an seiner Erfahrung mit Ihrer Dokumentart und Ihrer Sprachkombination.

Formulierungen, die man genau lesen sollte

Drei Versprechen sind im Umlauf, die dem Gesetzestext nicht standhalten:

  • «Vom Ministerium bestellte beeidigte Übersetzer» oder «staatlich zugelassen»: eine ministerielle Bestellung von Übersetzern gibt es in Italien nicht.
  • «Übersetzer, eingetragen im Register beeidigter Übersetzer»: dieses Register existiert nicht. Es gibt das albo dei consulenti tecnici d'ufficio (CTU), die Liste der Gerichtssachverständigen jedes einzelnen Gerichts, und das ruolo periti ed esperti der Handelskammern, was etwas anderes ist und, wie wir sehen werden, nicht immer verlangt wird.
  • «Von allen Behörden anerkannte Übersetzung»: das kann kein Anbieter garantieren, denn die letzte Entscheidung liegt immer bei der Stelle, die das Dokument erhält. Wir schreiben es nirgends, und wir empfehlen Ihnen, jedem zu misstrauen, der es tut.

Wie die asseverazione vor einem italienischen Gericht abläuft

Die asseverazione ist der Akt, mit dem ein Übersetzer vor einem Amtsträger beschwört, dass die Übersetzung dem Ausgangstext treu ist. Sie ist kein Stempel, sondern ein Protokoll, unterschrieben und registriert, das der Übersetzung und dem Ausgangsdokument beigefügt wird. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen asseverata, giurata, certificata und legalizzata unklar ist, schafft der Ratgeber zu den Unterschieden zwischen beeidigter, asseverierter, bescheinigter und legalisierter Übersetzung Ordnung.

Die Bedingung, die an allen Gerichten gilt: außerhalb der Urkunde stehen

Das Gericht von Mailand macht es auf seiner Seite zur asseverazione von Gutachten und Übersetzungen zur Bedingung: der Übersetzer «muss außerhalb der von ihm übersetzten Urkunde stehen». Das Gericht von Rieti ergänzt den Verwandtschaftsgrad. In der Praxis:

  • Sie dürfen die Übersetzung Ihres eigenen Zeugnisses, Ihrer eigenen Geburtsurkunde, Ihres eigenen Scheidungsurteils nicht beeiden;
  • ein Familienangehöriger darf es auch nicht, selbst wenn er Berufsübersetzer ist;
  • ebenso wenig der Anwalt oder Berater, der Partei des Verfahrens ist.

Darum weisen Universitäten Übersetzungen zurück, die der Bewerber selbst angefertigt hat: der Ratgeber zur Einschreibung an einer italienischen Universität mit ausländischem Abschluss kommt darauf zurück, weil es der Fehler ist, der Studierende die meiste Zeit kostet.

Vor wem beeidet wird, und was es kostet

Der Eid wird vor dem Geschäftsstellenbeamten eines Gerichts, vor einem giudice di pace oder vor einem Notar geleistet. Die Modalitäten legt jede Stelle selbst fest: das Gericht von Rieti etwa begrenzt die Zahl der Übersetzungen auf vier pro Termin und verlangt die Unterschrift vor dem Beamten.

Der steuerliche Kostenpunkt ist die Stempelmarke. Die Gerichte von Mailand und Pisa nennen eine Stempelmarke von 16 Euro je 4 Seiten von Protokoll und Übersetzung, nach Mailand zusätzlich 2 Euro je Anlage. Manche Verfahren sind nach Tabelle B des DPR 642/1972 befreit: Adoption, Pflegschaft, Arbeits- und Sozialversicherungsverfahren, um die häufigsten zu nennen. Die Befreiung ist im Protokoll unter Nennung der Vorschrift zu erklären. Die Kostenpunkte eines vollständigen Verfahrens erklärt der Ratgeber zu was eine beeidigte Übersetzung kostet.

Die Liste der Gerichtssachverständigen: nützlich, gesetzlich nicht verlangt

Viele Gerichte verlangen in der Praxis, dass der Übersetzer in der Liste der Gerichtssachverständigen des Gerichts oder im ruolo periti ed esperti der Handelskammer eingetragen ist. Andere, wie Pisa und Rieti, schreiben ausdrücklich, dass kein Titel verlangt wird. Es gibt keine landesweite Regel: die Praxis unterscheidet sich von Gericht zu Gericht, und der einzige Weg, es zu wissen, ist die Seite des betreffenden Gerichts zu lesen.

Klar gesagt: die Eintragung als Gerichtssachverständiger ist ein Zuverlässigkeitsmerkmal, keine gesetzliche Qualifikation. Wenn ein Anbieter sie als den einzig gültigen Weg zu einer beeidigten Übersetzung darstellt, vereinfacht er zu seinem eigenen Vorteil.

Und wenn das Dokument im Ausland ausgestellt wurde?

Hier spielt sich die Mehrheit der echten Fälle ab: eine brasilianische Geburtsurkunde, ein rumänisches Führungszeugnis, ein indischer Hochschulabschluss, der in Italien vorgelegt werden soll. Artikel 33 des DPR 445/2000 sieht vor, dass ausländische Urkunden von einer italienischen Übersetzung begleitet werden, die von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder von einem amtlichen Übersetzer als übereinstimmend bescheinigt wird. Das Gesetz definiert nicht, wer der «amtliche Übersetzer» ist: es ist eine offene Formel, und in der Praxis ist es der Weg, über den eine im Ausland von einem bei einem Appellationsgericht beeidigten Übersetzer erstellte beeidigte Übersetzung in Italien vorgelegt wird.

Außerdem gut zu wissen:

  • für Personenstandsurkunden aus einem Land der Europäischen Union erlaubt die Verordnung EU 2016/1191 ein mehrsprachiges Formular, das in vielen Fällen sowohl die Legalisation als auch die Übersetzung erspart: fragen Sie bei der ausstellenden Behörde danach, es kann Ihnen die gesamte Ausgabe sparen;
  • außerhalb der Europäischen Union braucht es die Apostille für die Länder des Haager Übereinkommens oder die konsularische Legalisation für die übrigen. Sie wird vor der Übersetzung auf dem Original angebracht: der Ratgeber zu Apostille und beeidigter Übersetzung erklärt die Reihenfolge der Schritte;
  • soll die Urkunde bei einer italienischen Gemeinde eingetragen werden, gilt das Verfahren aus dem Ratgeber zur Eintragung einer ausländischen Urkunde in Italien.

Ein Punkt der Redlichkeit. Es gibt keine italienische Quelle, die ausdrücklich und allgemein sagt, ob eine im Ausland erstellte beeidigte Übersetzung immer anerkannt wird: Artikel 33 definiert den «amtlichen Übersetzer» nicht, und die Praxis der Ämter ist unterschiedlich. Darum lautet die einzig korrekte Antwort: fragen Sie die Stelle, die das Dokument erhalten wird, welche Form der Übersetzung sie annimmt, bevor Sie bestellen. Wenn Sie möchten, schreiben Sie uns, und wir prüfen es mit Ihnen.

Die Fragen an einen Anbieter

  1. Wer unterschreibt die Übersetzung, und in welcher Eigenschaft? Die Antwort muss einen Übersetzer und die Art des Eides nennen, keine Marke.
  2. Gilt der Preis pro Dokument oder pro Seite? Das ist die häufigste Überraschung in Angeboten. Bei uns gilt er pro Seite, und es steht auf der Seite Preise.
  3. Ist die Stempelmarke enthalten? Die Frage hat nur Sinn, wenn die Übersetzung in Italien beeidet wird. Bei einem PDF auf Grundlage eines Scans spielt die Stempelmarke keine Rolle.
  4. Erhalte ich ein PDF, ein Papieroriginal oder beides? Der Ratgeber zu wann das PDF genügt und wann das Original gebraucht wird hilft bei der Entscheidung.
  5. Was passiert, wenn die Stelle die Übersetzung beanstandet? Eine klare Auskunft zu Korrekturen und Fristen ist mehr wert als jedes Anerkennungsversprechen.

Wie wir arbeiten

Unsere Übersetzer sind bei den zuständigen Appellationsgerichten beeidigt, ausgewählt nach Sprachkombination und Dokumentart. Sie laden den Scan hoch, wir übersetzen, unterschreiben und stempeln, und Sie erhalten das PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden, zu 30 Euro pro Seite: die Menge, die Sie in der Bestellung angeben, ist die Seitenzahl. Der ganze Ablauf steht auf der Seite so funktioniert es, und die Papierkopie per Post ist eine Option, die Sie jederzeit hinzufügen können.

Verlangt Ihr Verfahren ausdrücklich die asseverazione vor einem italienischen Gericht, können wir sie auf Anfrage organisieren: das kommt vor allem bei italienischen Dokumenten für das Ausland und bei einzelnen besonders strengen Stellen vor. Schreiben Sie uns vor der Bestellung, und wir prüfen gemeinsam, was Ihre Stelle verlangt.

Die Dokumente, die wir am häufigsten bearbeiten, sind nach Art in der Kollektion unsere Leistungen gesammelt und nach Verfahren in den Kollektionen Unterlagen für die italienische Staatsbürgerschaft, Personenstandsurkunden, Unterlagen für die Universität und Unterlagen für die Arbeit.

Häufige Fragen

Darf ich die Übersetzung meiner eigenen Dokumente selbst anfertigen und beeiden?

Nein. Der Übersetzer muss außerhalb der Urkunde stehen: das schreibt das Gericht von Mailand, und das Gericht von Rieti ergänzt, dass es auch kein Verwandter sein darf. Das gilt auch für Berufsübersetzer.

Muss man in der Liste der Gerichtssachverständigen eingetragen sein, um zu beeiden?

Nach landesweitem Recht nicht. Viele Gerichte verlangen es in der Praxis, andere schreiben ausdrücklich, dass kein Titel verlangt wird. Es hängt vom Gericht ab und ist auf seiner Seite zu prüfen.

Kann ein ausländischer Übersetzer eine in Italien gültige Übersetzung anfertigen?

Artikel 33 des DPR 445/2000 sieht die Übersetzung durch einen «amtlichen Übersetzer» vor, ohne den Begriff zu definieren, und das ist der Weg, über den im Ausland angefertigte beeidigte Übersetzungen in Italien vorgelegt werden. Da keine italienische Quelle ihn ausdrücklich definiert, lassen Sie es sich vor der Bestellung von der empfangenden Stelle bestätigen.

Wer übersetzt ein Dokument in eine andere Sprache als Italienisch?

Ein für diese Sprachkombination beeidigter Übersetzer. Wir arbeiten in Italienisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch, und zwischen diesen sechs Sprachen. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot.

Was unterscheidet einen beeidigten Übersetzer von einem Übersetzungsbüro?

Der Eid ist ein persönlicher Akt: ihn leistet ein Übersetzer, keine Gesellschaft. Ein seriöses Büro sagt Ihnen, wer übersetzt und in welcher Eigenschaft; genau das ist unsere Rolle, Ihren Fall mit dem beeidigten Übersetzer zu verbinden, der ihn abdeckt.

Was kostet die Stempelmarke?

Nach den Angaben der Gerichte von Mailand und Pisa 16 Euro je 4 Seiten, nach Mailand zusätzlich 2 Euro je Anlage, mit den Befreiungen der Tabelle B des DPR 642/1972. Das betrifft die asseverazione in Italien: unser PDF auf Grundlage eines Scans, zu 30 Euro pro Seite, kennt keine Stempelmarken.

Wie wähle ich dann aus, wenn es kein Register gibt?

Achten Sie auf drei Dinge: wer unterschreibt und in welcher Eigenschaft, ob der Preis pro Seite oder pro Dokument gilt, und was passiert, wenn die Stelle eine Korrektur verlangt. Der Rest, die Anerkennung eingeschlossen, hängt von der empfangenden Stelle ab, und kein Anbieter kann sie garantieren. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen und auf der Seite welche Übersetzung passt.

Quellen: Gericht von Pisa, asseverazioni; Gericht von Mailand, asseverazione von Gutachten und Übersetzungen; Gericht von Rieti, beeidigte asseverazioni von Gutachten und Übersetzungen; DPR vom 28. Dezember 2000 Nr. 445, Art. 33; DPR vom 26. Oktober 1972 Nr. 642, Tabelle B; Verordnung EU 2016/1191.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

3. Bestellung

Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostillen. Erfordert das Dokument eine Preisanpassung, bestätigt der Anbieter diese dem Kunden vor Beginn der Arbeit. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben ausschließlich das erforderliche Personal und der mit dem Auftrag betraute Übersetzer, der zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

13. Anwendbares Recht und Beschwerden

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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