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Studium in Italien mit einem ausländischen Abschluss: dichiarazione di valore, CIMEA und beeidigte Übersetzung

Tocco accademico, diploma arrotolato e cartella con documenti per l'iscrizione a un'università italiana con un titolo estero

Kurz gefasst

  • Für die Einschreibung an einer italienischen Universität mit einem im Ausland erworbenen Schul- oder Hochschulabschluss brauchen Sie fast immer drei Dinge: den legalisierten Abschluss (Apostille oder konsularische Legalisation), seine beeidigte Übersetzung ins Italienische und ein Dokument, das seinen Wert einordnet, also die dichiarazione di valore (Wertgutachten des Konsulats) oder den attestato di comparabilità CIMEA (Vergleichbarkeitsbescheinigung).
  • Die Reihenfolge der Schritte ist wichtig: zuerst die Apostille auf dem Original, dann die Übersetzung, dann die dichiarazione di valore oder das CIMEA-Attest.
  • Bei Giuradoc kostet die beeidigte Übersetzung 30 € pro Seite und erreicht Sie als unterschriebenes und gestempeltes PDF per E-Mail innerhalb von 24 bis 48 Arbeitsstunden. Die Papierfassung per Post ist eine Zusatzoption.
  • Viele Hochschulen verzichten bei Abschlüssen auf Englisch, Französisch oder Spanisch auf die Übersetzung: prüfen Sie das immer auf der Seite Ihres Studiengangs, bevor Sie bestellen.

Jedes Jahr schreiben sich tausende Studierende mit einem ausländischen Abschluss für einen Bachelor, einen Master oder eine Promotion in Italien ein. Der zeitaufwendige Teil ist nicht der Zulassungsantrag, sondern sind die Unterlagen, die ihn begleiten, denn sie laufen über verschiedene Behörden und in einer festen Reihenfolge. Diese Anleitung bringt die Schritte in die richtige Ordnung, mit den zu übersetzenden Dokumenten, realistischen Fristen und den Kosten, auf dem Stand der Verfahren 2026/2027.

Wer was erledigen muss

  • Studierende aus der EU oder Nicht-EU-Studierende, die bereits rechtmäßig in Italien wohnen: Sie schreiben sich direkt an der Hochschule ein, mit dem legalisierten und übersetzten Abschluss sowie der dichiarazione di valore oder dem CIMEA-Attest.
  • Nicht-EU-Studierende mit Wohnsitz im Ausland: zuerst die Vorab-Anmeldung auf dem Portal Universitaly, in der Regel zwischen Frühjahr und Sommer, dann das Studienvisum und schließlich die Immatrikulation. Jede Hochschule kann eigene Fristen setzen, die enger sind als die des Ministeriums.
  • Für den Zugang zu einem Master oder einer Promotion: neben dem Abschluss brauchen Sie fast immer den Notenauszug, also das transcript of records mit dem Studienplan und, sofern vorhanden, das Diploma Supplement.

Wenn Ihnen noch nicht klar ist, welche Art von Übersetzung Sie brauchen, beginnen Sie bei der Seite welche Übersetzung Sie wählen sollten oder beim Leitfaden zu den Unterschieden zwischen traduzione giurata, asseverata, certificata und legalizzata.

Die Dokumente, eines nach dem anderen

1. Der legalisierte Studienabschluss

Für die dreijährigen und die einstufigen Studiengänge das Abschlusszeugnis der Sekundarschule, für Master und Promotion das Hochschuldiplom, im Original oder in beglaubigter Kopie. Gehört das ausstellende Land dem Haager Übereinkommen an, ist die Apostille erforderlich; andernfalls die Legalisation bei der italienischen diplomatischen Vertretung. Die Universität Bologna verlangt zum Beispiel, dass die Echtheit „durch Legalisation bei der italienischen diplomatischen Vertretung oder, für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, durch Apostille“ bestätigt wird.

Die Apostille wird vor der Übersetzung auf dem Originaldokument angebracht, denn sie gehört zum Dokument und wird mit übersetzt. Wenn Sie unsicher sind, wo sie beantragt wird und in welcher Reihenfolge, erklärt der eigene Leitfaden zu Apostille und beeidigter Übersetzung den Weg Land für Land.

2. Die beeidigte Übersetzung ins Italienische

Die Übersetzung muss von einem Übersetzer angefertigt werden, der nicht selbst der Inhaber des Abschlusses ist: Sie dürfen Ihr eigenes Diplom nicht übersetzen, auch wenn Sie beide Sprachen perfekt beherrschen. Die Hochschulen verlangen eine offizielle, unterschriebene und gestempelte Übersetzung, die die Übereinstimmung mit dem eingereichten Dokument bestätigt.

Bei uns arbeiten bei den zuständigen Berufungsgerichten (corti d'appello) beeidigte Übersetzer, und die Übersetzung erreicht Sie als unterschriebenes und gestempeltes PDF per E-Mail innerhalb von 24 bis 48 Arbeitsstunden, zu 30 € pro Seite. Wenn Ihre Hochschule oder das Konsulat ausdrücklich eine asseverazione (Beeidigung vor einem italienischen Gericht) verlangt, können wir das auf Anfrage und auf Angebot organisieren: schreiben Sie uns vor der Bestellung, dann prüfen wir gemeinsam, was Ihre Stelle genau verlangt.

Die Dokumente, die Sie übersetzen lassen sollten, mit Preis und Lieferzeit:

Ist der Abschluss schon apostilliert, laden Sie auch die Seite mit der Apostille hoch: sie gehört zum Dokument und wird mit übersetzt. Für die Fassung auf Papier, die Sie im Sekretariat persönlich abgeben, fügen Sie die Papierkopie per Post hinzu.

3. Dichiarazione di valore oder CIMEA-Attest

Das sind zwei alternative Wege, der Hochschule mitzuteilen, was Ihr Abschluss im Herkunftssystem wert ist.

  • Dichiarazione di valore: ein informatives Dokument auf Italienisch, ausgestellt vom italienischen Konsulat oder von der italienischen Botschaft in dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben. Es nennt die Studiendauer, die Note und die Rechte, die der Abschluss im Herkunftsland verleiht. Beantragt wird es beim Konsulat unter Vorlage des legalisierten Abschlusses und in der Regel seiner Übersetzung; die Bearbeitung dauert von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen.
  • Attestato di comparabilità CIMEA: online ausgestellt von der italienischen Stelle des ENIC-NARIC-Netzwerks, gibt es das Niveau des Abschlusses im Verhältnis zu den Zyklen des Bologna-Prozesses und zum Europäischen Qualifikationsrahmen an. Viele Hochschulen akzeptieren es anstelle der dichiarazione di valore. Beantragt wird es über die Plattform von CIMEA, mit Upload von Abschluss, Übersetzung und Ausweisdokument, und es kostet je nach gewähltem Service und gewählter Bearbeitungszeit unterschiedlich viel.

Für Länder, die der Lissabon-Konvention angehören, akzeptieren einige Hochschulen auch die auf der Plattform ARDI erstellte Entsprechungsbescheinigung mit Prüfung durch CIMEA. Fragen Sie vor der Ausgabe beim Zulassungsbüro nach, welches der drei Dokumente es bevorzugt: sie sind nicht überall gleichwertig.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

  1. Apostille oder Legalisation von Abschluss und Transcript, in dem Land, das sie ausgestellt hat.
  2. Beeidigte Übersetzung von Abschluss, Transcript und Apostille ins Italienische.
  3. Dichiarazione di valore beim Konsulat oder CIMEA-Attest online, mit legalisiertem Abschluss und Übersetzung als Anlage.
  4. Vorab-Anmeldung auf Universitaly für Nicht-EU-Studierende mit Wohnsitz im Ausland, oder Zulassungsantrag direkt an der Hochschule.
  5. Immatrikulation, mit Abgabe der Originale im Sekretariat.

Die Reihenfolge ist kein bürokratisches Detail: die Apostille muss vor der Übersetzung angebracht werden, weil sie mit übersetzt wird, und sowohl die dichiarazione di valore als auch das CIMEA-Attest setzen einen bereits legalisierten und in der Regel bereits übersetzten Abschluss voraus. Die Schritte zu vertauschen bedeutet fast immer, etwas noch einmal machen und noch einmal bezahlen zu müssen. Der komplette Ablauf ist auch auf der Seite wie es funktioniert beschrieben.

Fristen und realistische Zeiträume

Die Zeitfenster ändern sich jedes Jahr. Für das akademische Jahr 2026/2027 öffnet die Vorab-Anmeldung auf Universitaly im Frühjahr und schließt im Sommer, mit eigenen Fristen jeder Hochschule für die zulassungsbeschränkten Studiengänge wie Medizin, Architektur und die Gesundheitsberufe.

Reiht man die Dauer der einzelnen Schritte auf: Apostille von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen je nach Land, beeidigte Übersetzung in 24 bis 48 Arbeitsstunden für ein Standarddokument, dichiarazione di valore oder CIMEA-Attest von einer bis sechs Wochen, Studienvisum einige Wochen. Wer im September mit den Kursen beginnen will, sollte sich also zwischen Januar und März darum kümmern. Im August arbeiten Konsulate und Ämter langsamer.

Wenn Ihre Frist nah ist, schreiben Sie uns: wir sagen Ihnen sofort, was möglich ist, ohne Versprechen, die wir nicht halten können.

Besondere Fälle

  • Abschluss auf Englisch, Französisch oder Spanisch: mehrere Hochschulen verlangen für die Studienabschlüsse keine Übersetzung, und bei Promotionen betrifft die Ausnahme oft nur das Englische. Die Regel unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang: prüfen Sie die Studienordnung. Wenn Sie den Abschluss später auch bei anderen Stellen vorlegen müssen, etwa für eine Berufsanerkennung oder eine Ausschreibung, brauchen Sie die beeidigte Übersetzung ohnehin.
  • Regulierte Berufe wie Arzt, Pflegefachkraft, Apotheker, Ingenieur oder Lehrer: neben der Einschreibung an der Universität läuft die Anerkennung des Abschlusses über das zuständige Ministerium, mit beeidigter Übersetzung des Abschlusses, der Prüfungsprogramme und oft des casellario giudiziale (Führungszeugnis).
  • Geflüchtete und Personen mit Schutzstatus: CIMEA bietet ein eigenes Verfahren an, den European Qualifications Passport for Refugees, für alle, die ihre Unterlagen aus dem Herkunftsland nicht beschaffen können.
  • Erasmus und Austauschprogramme: in der Regel ist keine beeidigte Übersetzung nötig, das englische Transcript der Heimathochschule genügt.
  • Chinesische, russische oder arabische Abschlüsse: prüfen Sie vor der Apostille die Regeln zur Umschrift des Namens und die im Land verlangte notarielle Beurkundung. In China zum Beispiel wird die Apostille auf der notariellen Kopie angebracht und nicht auf dem Diplom.
  • Personenstandsurkunden, die zusammen mit dem Abschluss verlangt werden: einige Hochschulen und das Konsulat verlangen auch die Geburtsurkunde oder die Wohnsitzbescheinigung in Übersetzung.

Was es kostet

PostenKosten
Apostille oder Legalisation im Ausstellungslandje nach Land unterschiedlich
Beeidigte Übersetzung des Diploms30 € pro Seite
Beeidigte Übersetzung des Transcripts30 € pro Seite
Papierkopie per Post15 €
Dichiarazione di valorenach dem Tarif des Konsulats
Attestato di comparabilità CIMEAje nach gewähltem Service

Ein einseitiges Diplom und ein dreiseitiges Transcript kosten damit 120 € Übersetzung: die Menge, die Sie in der Bestellung angeben, ist die Zahl der Seiten. Alle Preise stehen auf der Seite Preise, und der Leitfaden dazu, was eine beeidigte Übersetzung kostet, erklärt die Nebenkosten, die in jedem Verfahren dazukommen.

Häufige Fragen

Darf ich mein Diplom selbst übersetzen?

Nein. Die Hochschulen verlangen eine Übersetzung von einem Übersetzer, der nicht selbst der Inhaber des Abschlusses ist. Eine Übersetzung von Ihnen selbst wird auch dann nicht angenommen, wenn sie perfekt ist.

Braucht man zuerst die dichiarazione di valore oder die Übersetzung?

Zuerst die Übersetzung. Das Konsulat verlangt für die Ausstellung der dichiarazione di valore in der Regel den legalisierten und bereits übersetzten Abschluss, und für den Antrag auf das CIMEA-Attest gilt dasselbe.

Mein Transcript hat zwanzig Seiten: muss ich alles übersetzen lassen?

In der Regel ja, denn die Hochschule bewertet jede einzelne Prüfung. Der Preis beträgt 30 € pro Seite: laden Sie es hoch, und wir bestätigen Ihnen die Seitenzahl und den Gesamtbetrag, bevor wir anfangen.

Genügt das PDF oder braucht man die Übersetzung auf Papier?

Das hängt von der Stelle ab. Viele Sekretariate akzeptieren das unterschriebene und gestempelte PDF, andere wollen bei der Immatrikulation die Fassung auf Papier. Der Leitfaden dazu, wann das PDF genügt und wann das Papieroriginal nötig ist, hilft bei der Entscheidung, und die Papierkopie lässt sich der Bestellung jederzeit hinzufügen.

Wie lange vor der Immatrikulation muss ich bestellen?

Mindestens einen Monat, um Luft für die dichiarazione di valore oder das CIMEA-Attest zu lassen, die langsamsten Schritte. Die Übersetzung selbst braucht 24 bis 48 Arbeitsstunden.

Ich komme mit einem ausländischen Führerschein nach Italien: muss ich etwas unternehmen?

Wenn Sie länger als ein Jahr bleiben, ja, und der Weg ist im Leitfaden zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins erklärt. Für die Aufenthaltserlaubnis als Studierende steht die Liste der Dokumente dagegen in Aufenthaltserlaubnis: welche Dokumente zu übersetzen sind.

In welche Sprachen übersetzen Sie?

Italienisch aus und in Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch, und diese sechs Sprachen untereinander. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot. Alle bearbeiteten Dokumente stehen auf der Seite unsere Leistungen, und weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen: Universität Bologna, Übersetzung, Echtheit und Wert ausländischer Studienabschlüsse; CIMEA, Vergleichbarkeits- und Überprüfungsbescheinigungen für Studienabschlüsse; Universitaly, Portal für internationale Studierende; Außenministerium, dichiarazione di valore.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

3. Bestellung

Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostillen. Erfordert das Dokument eine Preisanpassung, bestätigt der Anbieter diese dem Kunden vor Beginn der Arbeit. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die Dokumente werden vertraulich behandelt; Zugriff haben ausschließlich das erforderliche Personal und der mit dem Auftrag betraute Übersetzer, der zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

13. Anwendbares Recht und Beschwerden

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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