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Familienzusammenführung in Italien: die Unterlagen zum Übersetzen für das nulla osta

Cartella verde con documenti di famiglia, passaporto e chiave di casa, per il ricongiungimento familiare in Italia

Kurz gefasst

  • Die Familienzusammenführung ist in den Artikeln 29 und 30 des italienischen Einwanderungsgesetzes (D.Lgs. 286/1998) geregelt. Sie beginnt mit einem Antrag auf nulla osta beim Sportello Unico per l'Immigrazione, der Einwanderungsstelle bei der Prefettura.
  • Die Unterlagen, die das Familienband belegen, also Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstandsbescheinigung und Ähnliches, werden von der ausländischen Behörde ausgestellt und müssen übersetzt, legalisiert und von der italienischen Konsularbehörde im Herkunftsland validiert werden. Das ist der Schritt, der am meisten überrascht: übersetzen allein genügt nicht, es braucht auch die Prüfung des Konsulats.
  • Dazu kommen ein ausreichendes Einkommen und eine geeignete Wohnung. Die Einkommensschwellen werden jährlich angepasst und hängen von der Zahl der Angehörigen ab: verlassen Sie sich nicht auf eine Zahl aus einem Forum, fragen Sie die Prefettura.
  • Bei uns kostet die beeidigte Übersetzung 30 Euro pro Seite, als signiertes und gestempeltes PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden. Will das Konsulat die Übersetzung auf Papier, fügen Sie die Papierkopie hinzu.

Die Familienzusammenführung ist eines der längsten Einwanderungsverfahren und eines von denen, bei denen ein falsches Dokument Monate kostet. Der Grund: zwei Verwaltungen arbeiten nacheinander, die Prefettura in Italien, die Einkommen und Wohnung prüft und das nulla osta ausstellt, und das italienische Konsulat im Ausland, das die Familienunterlagen kontrolliert und das Visum erteilt. Dieser Ratgeber stellt die Schritte in Reihe und erklärt vor allem, in welcher Form die ausländischen Urkunden ankommen müssen.

Wer die Zusammenführung beantragen kann

Antragsberechtigt ist, wer sich rechtmäßig in Italien aufhält und einen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr oder den EU-Daueraufenthaltstitel besitzt. Dazu zählen unter anderem Titel für abhängige oder selbständige Arbeit, Asyl, Studium, religiöse Gründe und familiäre Gründe.

Wenn Sie den Titel schon haben und wissen wollen, wie er verlängert wird oder welche Unterlagen die Questura jedes Mal verlangt, ist der Ratgeber zum Aufenthaltstitel der Ausgangspunkt. Führt Ihre Einreise nach Italien dagegen über die Kontingente, lesen Sie den Ratgeber zum decreto flussi und zur Arbeitserlaubnis.

Welche Angehörigen

Artikel 29 des Einwanderungsgesetzes zählt die zusammenführbaren Angehörigen auf:

  • den Ehegatten, nicht rechtlich getrennt und mindestens achtzehn Jahre alt;
  • minderjährige Kinder, auch Kinder des Ehegatten und außerhalb der Ehe geborene, unverheiratet, sofern der andere Elternteil, wo er existiert, zugestimmt hat;
  • volljährige unterhaltsberechtigte Kinder, wenn sie aus objektiven Gründen wegen eines Gesundheitszustands mit vollständiger Invalidität nicht für ihren Unterhalt sorgen können;
  • unterhaltsberechtigte Eltern, unter den in der Vorschrift genannten Bedingungen, die an das Vorhandensein weiterer Kinder im Herkunftsland und an das Alter anknüpfen.

Jede Kategorie bringt andere Unterlagen mit, und genau hier wird der Vorgang zur Sammelarbeit: eine Zustimmung des anderen Elternteils, ein Sorgerechtsurteil, ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde. Keines dieser Dokumente gilt in Italien in seiner Originalsprache.

Einkommen und Wohnung: die beiden Voraussetzungen der Prefettura

Das Einkommen

Gebraucht wird ein Jahreseinkommen aus rechtmäßigen Quellen, das nicht unter dem Jahresbetrag des assegno sociale, der italienischen Sozialleistung, liegt, erhöht um einen Anteil je zusammenzuführendem Angehörigen; für zwei oder mehr Kinder unter vierzehn Jahren sieht die Vorschrift eine höhere Schwelle vor. Die Beträge ändern sich jedes Jahr, weil der assegno sociale angepasst wird: Sie finden in diesem Ratgeber keine Zahl, und misstrauen Sie jedem, der Ihnen eine ohne Datum nennt. Den aktuellen Betrag finden Sie auf der Website der Prefettura oder der zuständigen Einwanderungsstelle.

Das Einkommen wird mit italienischen Unterlagen nachgewiesen: Steuererklärung, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen, in manchen Fällen ein Kontoauszug. Sitzen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Bank im Ausland, müssen diese Unterlagen übersetzt werden: der Ratgeber zu Kontoauszug und Lohnabrechnung erklärt, wie sie vorgelegt werden.

Die Wohnung

Gebraucht wird eine Wohnung, die die hygienischen und baulichen Anforderungen erfüllt, geprüft von der Gemeinde oder der Gesundheitsbehörde. Das Dokument heißt meist certificato di idoneità alloggiativa, wird von der Gemeinde ausgestellt, in der die Wohnung liegt, und hat eigene Fristen: beantragen Sie es früh, denn oft ist es der Schritt, der alles andere bremst.

Die Familienunterlagen: der Teil, den man gut vorbereiten muss

Hier liegt der Unterschied zwischen einem Vorgang, der durchgeht, und einem, der zurückkommt. Die Unterlagen, die Verwandtschaft, Ehe, Minderjährigkeit oder Gesundheitszustand belegen, werden von den Behörden des Herkunftslands ausgestellt und müssen der Reihe nach:

  1. als vollständige Abschrift von der zuständigen Behörde ausgestellt sein, nicht als Auszug;
  2. legalisiert oder apostilliert sein, je nach Land: Apostille für die Staaten des Haager Übereinkommens, konsularische Legalisation für die übrigen. Die Reihenfolge erklärt der Ratgeber zu Apostille und beeidigter Übersetzung;
  3. ins Italienische übersetzt sein, von einem amtlichen Übersetzer;
  4. von der italienischen Konsularbehörde im Herkunftsland validiert sein, die die Übereinstimmung der Übersetzung und die Echtheit der Urkunde bestätigt.

Den vierten Punkt entdecken viele zu spät. Eine ausgezeichnete, in Italien angefertigte Übersetzung kann nicht genügen, wenn das Konsulat darauf besteht, das Original zu sehen und die Übersetzung vor Ort zu validieren. Fragen Sie das zuständige Konsulat nach seinem Verfahren, bevor Sie irgendeine Übersetzung bestellen: manche Vertretungen akzeptieren eine fertige beeidigte Übersetzung, andere wollen einen vor Ort akkreditierten Übersetzer. Das ist die wertvollste Information des ganzen Vorgangs, und sie kostet eine E-Mail.

Die am häufigsten verlangten Urkunden, mit Preis und Lieferzeit:

Alle diese Unterlagen sind in den Kollektionen Personenstandsurkunden und Unterlagen für die Arbeit gesammelt.

Der Weg, Schritt für Schritt

  1. Antrag auf nulla osta bei der Einwanderungsstelle, online, mit den Angaben zu Einkommen, Wohnung und Angehörigen.
  2. Prüfung durch die Prefettura, mit Kontrolle der Voraussetzungen. Das Gesetz setzt eine Frist für die Erteilung des nulla osta; in der Realität hängen die Zeiten von der zuständigen Stelle ab.
  3. Erteilung des nulla osta, das auch an die italienische diplomatische Vertretung übermittelt wird.
  4. Visumantrag des Angehörigen beim italienischen Konsulat des Wohnsitzlands, innerhalb der Gültigkeit des nulla osta, mit den legalisierten, übersetzten und validierten Familienunterlagen.
  5. Einreise nach Italien und, binnen weniger Tage, Vorladung zur Einwanderungsstelle für die Unterschrift und den Antrag auf den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen.

Zwischen dem ersten und dem letzten Schritt können viele Monate liegen. Ein praktischer Rat: sammeln Sie die Unterlagen aus dem Herkunftsland parallel zur Prüfung der Prefettura, nicht danach, denn Apostille und Konsulat sind die Engpässe.

Die Fehler, die das Verfahren verlängern

  1. Vor der Apostille übersetzen. Die Apostille gehört zum Dokument: kommt sie später, muss die Übersetzung neu gemacht werden.
  2. Das Konsulat nicht nach seinem Verfahren fragen. Hauptursache doppelt angefertigter Unterlagen.
  3. Einen Auszug statt der vollständigen Abschrift der Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen.
  4. Die Zustimmung des anderen Elternteils vergessen bei einem minderjährigen Kind: ohne dieses Dokument steht der Vorgang still, und aus der Ferne dauert die Beschaffung lange.
  5. Anderswo gelesene Einkommenszahlen verwenden. Die Beträge werden jährlich angepasst: gültig ist nur die Angabe der Einwanderungsstelle.
  6. Unterschiedliche Namensschreibweisen zwischen Urkunden und Pass: vorab melden, sie blockieren die konsularische Prüfung.

Was wir tun

Wir übersetzen. Unsere Übersetzer sind bei den zuständigen Appellationsgerichten beeidigt: Sie laden den Scan hoch und erhalten das signierte und gestempelte PDF per E-Mail in 24 bis 48 Arbeitsstunden, zu 30 Euro pro Seite, mit der Seitenzahl als Menge in der Bestellung. Der Ablauf steht auf der Seite so funktioniert es und die Preise auf der Seite Preise.

Will das Konsulat die Übersetzung auf Papier, fügen Sie die Papierkopie per Post hinzu: der Ratgeber zu wann das PDF genügt hilft bei der Entscheidung. Und verlangt Ihr Verfahren ausdrücklich eine vor einem italienischen Gericht beeidete Übersetzung, können wir sie auf Anfrage organisieren.

Was wir Ihnen nicht versprechen können, ist, dass ein Dokument angenommen wird: diese Entscheidung liegt bei der Prefettura und beim Konsulat, nicht bei uns. Was wir tun können, ist Ihnen eine getreue, unterschriebene und gestempelte Übersetzung zu liefern und Ihnen ehrlich zu sagen, wann es sich lohnt, zuerst beim Amt nachzufragen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das ganze Verfahren?

Meist viele Monate. Das Gesetz setzt eine Frist für das nulla osta, doch die tatsächlichen Zeiten hängen von der Einwanderungsstelle und vom Konsulat ab, und die Beschaffung der Unterlagen im Ausland kommt hinzu. Die Übersetzung selbst braucht 24 bis 48 Arbeitsstunden.

Wie hoch ist das verlangte Mindesteinkommen?

Das hängt von Zahl und Art der Angehörigen ab und ist an den Jahresbetrag des assegno sociale gekoppelt, der jährlich angepasst wird. Wir nennen keine Zahlen: erfragen Sie den aktuellen Betrag bei der Einwanderungsstelle Ihrer Prefettura.

Soll ich die Unterlagen in Italien oder im Herkunftsland übersetzen lassen?

Das hängt vom Konsulat ab. Manche Vertretungen akzeptieren eine anderswo angefertigte beeidigte Übersetzung und validieren sie; andere wollen einen vor Ort akkreditierten Übersetzer. Fragen Sie schriftlich, bevor Sie bestellen: das ist die Frage, die im ganzen Verfahren am meisten Zeit spart.

Mein Kind ist unter vierzehn: ändert das etwas?

Ja, in mehrfacher Hinsicht: die Vorschrift sieht für zwei oder mehr Kinder unter vierzehn eine höhere Einkommensschwelle vor, und für die Wohnung gelten besondere Regeln, wenn ein Minderjähriger zu einem Elternteil zieht. Klären Sie Ihren Fall mit der Einwanderungsstelle.

Das Konsulat verlangt einen DNA-Test: ist das normal?

Das kann vorkommen, wenn die Personenstandsurkunden des Herkunftslands nicht als verlässlich gelten oder fehlen. Es ist eine in bestimmten Fällen vorgesehene Praxis, auf Kosten des Antragstellers. Lassen Sie sich Labor und Verfahren vom Konsulat schriftlich nennen.

Was unterscheidet sie von der coesione familiare?

Die coesione familiare betrifft Angehörige, die bereits rechtmäßig in Italien sind und ohne Visum einen Titel aus familiären Gründen beantragen; die Zusammenführung betrifft Angehörige, die noch im Ausland sind. Die Unterlagen ähneln sich, der Weg nicht: der Ratgeber zum Aufenthaltstitel behandelt den ersten Fall.

In welche Sprachen übersetzen Sie?

Italienisch aus und in Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Rumänisch und Arabisch, und zwischen diesen sechs Sprachen. Für eine andere Sprache schreiben Sie uns für ein Angebot. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen: D.Lgs. vom 25. Juli 1998 Nr. 286, italienisches Einwanderungsgesetz, Art. 29, 29-bis und 30; DPR vom 31. August 1999 Nr. 394, Durchführungsverordnung; DPR vom 28. Dezember 2000 Nr. 445, Art. 33; Italienisches Innenministerium, Familienzusammenführung.

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Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text ist die italienische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln den Erwerb von Leistungen der beeidigten Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) über die Website giuradoc.it. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Anbieter

DOCUTRAD, société par actions simplifiée (SAS) nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 1.000 €, eingetragen im Handelsregister Paris (RCS de Paris) unter der Nr. 106 245 426, mit Sitz in 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris (Frankreich), die in Italien unter der Marke Giuradoc tätig ist. Kontakt: info@giuradoc.it. Vollständige Angaben im Impressum.

2. Gegenstand der Leistung

Die Leistung besteht in der beeidigten Übersetzung des vom Kunden bereitgestellten Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer, der sie unterschreibt, stempelt und ihre Übereinstimmung mit dem übermittelten Dokument bestätigt. Die Übersetzung wird auf Grundlage des vom Kunden hochgeladenen Scans oder Fotos angefertigt und als PDF per E-Mail geliefert.

Als Zusatzleistungen sind erhältlich: die Papierausfertigung per Post sowie, auf Anfrage mit Kostenvoranschlag, die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Originaldokument (die die Zusendung des Originals erfordert) und die Apostille oder Legalisation.

Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Empfängerstelle und garantiert die Annahme des Dokuments nicht, wenn diese von Anforderungen abhängt, die nicht die Übersetzung betreffen, etwa der Legalisation, der Apostille oder der Gültigkeit des Originals.

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Der Kunde wählt das Dokument, gibt die Ausgangs- und die Zielsprache an, lädt die Datei hoch und bestätigt die Bestellung. Der Vertrag kommt mit der per E-Mail versandten Bestellbestätigung zustande. Ist die Datei unleserlich oder entspricht die Seitenzahl nicht den Angaben, nimmt der Anbieter vor Beginn der Arbeit Kontakt mit dem Kunden auf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite der jeweiligen Leistung angegebenen Preise in Euro einschließlich Steuern. Abrechnungseinheit ist die Seite, d. h. jede beschriebene Seite des Dokuments einschließlich Stempeln, Vermerken und Apostillen. Erfordert das Dokument eine Preisanpassung, bestätigt der Anbieter diese dem Kunden vor Beginn der Arbeit. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Bestellung mit den auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsmitteln. Die Arbeit beginnt nach Bestätigung der Zahlung. Die Rechnung wird automatisch erstellt und kann jederzeit unter info@giuradoc.it angefordert werden.

6. Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt 24–48 Stunden an Werktagen für ein Standarddokument. Bei umfangreichen Dokumenten, selteneren Sprachen oder Leistungen auf Kostenvoranschlag wird die Frist dem Kunden vor Beginn der Arbeit mitgeteilt. Die Fristen beginnen mit der Bestätigung der Zahlung und dem Eingang eines lesbaren und vollständigen Dokuments. Die Postlaufzeiten kommen hinzu.

7. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat grundsätzlich vierzehn (14) Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gemäß Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del consumo, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005).

Die beeidigte Übersetzung ist jedoch eine individuell auf das Dokument des Kunden zugeschnittene Leistung. Daher gilt:

  • verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, findet der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a) des Codice del consumo Anwendung;
  • da es sich um eine eindeutig personalisierte Leistung handelt, findet zudem der Ausschluss nach Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c) Anwendung.

Solange der Übersetzer mit der Arbeit nicht begonnen hat, kann die Bestellung gegen vollständige Erstattung storniert werden. Für den Widerruf genügt eine Mitteilung an info@giuradoc.it.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss ein vollständiges und lesbares Dokument bereitstellen, die genaue Schreibweise der Eigennamen so angeben, wie sie in seinem Ausweisdokument erscheint, und die Empfängerstelle nennen. Korrekturen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden können erneut in Rechnung gestellt werden.

9. Beanstandungen und Vertragswidrigkeit

Der Kunde hat ab der Lieferung vierzehn (14) Tage Zeit, dem Anbieter zuzurechnende Übertragungsfehler, Auslassungen oder Formatierungsmängel zu melden; diese werden kostenlos und schnellstmöglich behoben. Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit nach dem Codice del consumo bleibt unberührt.

10. Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Übersetzung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Einreichung oder aus der fehlenden Apostille oder Legalisation des Originals entstehen, und nicht für die Annahmekriterien einer Stelle. Diese Klausel schließt keine Haftung aus, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

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12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, liegt keine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird der Kunde informiert und kann, wenn die Verzögerung mit seinem Verfahren nicht vereinbar ist, die Bestellung stornieren und eine Erstattung erhalten.

13. Anwendbares Recht und Beschwerden

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des italienischen Rechts (Artikel 6 der Rom-I-Verordnung). Beschwerden können an info@giuradoc.it gerichtet werden. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung hat ihren Betrieb am 20. Juli 2025 eingestellt.

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